Die Taxifahrer im Kanton Basel-Stadt hoffen, dass Uber Pop nach dem Gerichtsentscheid im Baselbiet vom Markt genommen wird.
Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz hatte am Dienstag einen Uber Pop Chauffeur wegen gewerbsmässigem Personentransport schuldig gesprochen.
Uber besteht darauf, dass das Angebot Uber Pop nicht einen gewerbsmässigen Personentransport darstelle, da die Fahrer damit keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielen würden.
In Zürich wurde Uber Pop vom Markt genommen, nachdem ein Gericht ein ähnliches Urteil gefällt hatte, wie das Baselbieter Strafgericht .
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