Das Wichtigste in Kürze
- Werbung auf dem Handy ist lästig, so die Meinung vieler Konsumentinnen und Konsumenten – etwa wenn man einen Aktionsgutschein erhält, wenn man ihn nicht braucht.
- Was aber, wenn ein Kunde in einem Laden steht und dann einen Aktionsgutschein erhält?
- In dem Fall seien die Kunden eher bereit, Werbung zu erlauben, ist man bei der Werbefirma APG überzeugt.
- Die grösste Plakatgesellschaft der Schweiz zeigt deshalb seit Kurzem solche standortbasierte Werbung auf Handy-Applikationen von Partnerfirmen an.
- Allerdings: Daten- und Konsumentenschützer haben Bedenken.
Ein junger Mann öffnet im Bahnhof Zürich eine App auf seinem Handy – zum Beispiel die App einer Tageszeitung. Und schon schickt sie die GPS-Daten des Handys an die APG, erklärt Raphael Bratschi, der bei der Plakatgesellschaft für das neue Produkt verantwortlich ist. «Wir schauen dann, ob wir für den Bahnhof Zürich aktuell eine Werbekampagne haben, die ganz gezielt im Bahnhofsraum ausgeliefert werden soll», sagt er und erklärt weiter: «Wenn das der Fall ist, dann senden wir eine Werbung des Werbetreibenden direkt in den Newsfeed der App.»
Wir schauen dann, ob wir für den Bahnhof Zürich aktuell eine Werbekampagne haben, die ganz gezielt im Bahnhofsraum ausgeliefert werden soll.
Der junge Mann sieht also die Werbung auf der App der Tageszeitung. Die APG wisse aber nicht, wer der Mann sei, sagt Bratschi, denn: Man erhalte lediglich anonymisierte Standortdaten. Ausserdem würden die Nutzer bei der Installation der App gefragt, ob sie diese bekannt geben möchten – und sie könnten diese auch deaktivieren.
Beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten hat man aber dennoch Bedenken. Die APG habe zwar den Datenschützer vor einem Jahr kontaktiert, man habe aber erst durch die Medien erfahren, dass das Produkt nun lanciert worden sei, sagt Sprecherin Silvia Böhlen. «Wie und ob unsere Bemerkungen berücksichtigt wurden, die wir der APG schriftlich mitgeteilt haben, können wir zurzeit nicht beurteilen. Da uns die konkrete Umsetzung der Applikation nicht mitgeteilt wurde», sagt sie.
Wie und ob unsere Bemerkungen berücksichtigt wurden, die wir der APG schriftlich mitgeteilt haben, können wir zurzeit nicht beurteilen.
Böhlen weist auch darauf hin, dass es kompliziert sei, auf dem Handy die Einstellungen so zu ändern, damit die Standortangaben nicht mehr weitergegeben würden. Ausserdem müsse dies bei jedem Software-Update neu gemacht werden.
Man kann das alles eigentlich zuordnen.
Daran stört sich auch Konsumentenschützerin Sara Stalder. Dass keine Rückschlüsse auf die Person möglich seien, bezweifelt sie ebenfalls. «Anonymisierte Daten gibt es praktisch nicht mehr. Man kann das alles eigentlich zuordnen, wenn man verschiedene Daten hat, die sich überschneiden. Dann weiss man auch, um welche Person das es sich handelt», sagt Stalder.
Deshalb sollten generell die höchsten Datenschutzeinstellungen voreingestellt sein – das fordert sie. Denn auch wenn die APG heute offiziell noch keine Rückschlüsse auf eine Person mache: Weit weg davon sei das Werbeunternehmen nicht mehr.