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Bâloise-Angestellte dürfen länger ohne Arztzeugnis krank daheimbleiben
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 18.02.2019. Bild: Keystone
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Arztzeugnisse bei Krankheit Diese Firmen sind am kulantesten

Der Versicherer Bâloise überrascht mit einer lockeren Regelung. Wie sieht es bei anderen Schweizer Grossunternehmen aus?

«Wann muss ich meinem Arbeitgeber eigentlich ein Arztzeugnis abliefern?» Besonders während der Grippezeit wird diese Frage manchem Fiebergeplagten durch den Kopf schwirren. Ab wann die Arbeitsunfähigkeit unter Beweis gestellt werden muss, kann jedes Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden.

Nun überrascht der Versicherungskonzern Bâloise allerdings mit einem besonders kulanten Ansatz: Fällt ein Mitarbeiter aus, muss er künftig erst ab dem elften Krankheitstag ein Arztzeugnis liefern. Der Versicherer will so seinen Angestellten mehr Vertrauen entgegenbringen.

Ist die Bâloise damit tatsächlich eine Spitzenreiterin in Sachen Kulanz? SRF News hat bei anderen Schweizer Grossunternehmen nachgefragt.

Die Grosszügigen

Bei der Credit Suisse können kranke Mitarbeiter ebenfalls recht lange im Bett liegen bleiben, ohne einen Arzt aufzusuchen. Die Grossbank will nach sieben Krankheitstagen ein Arztzeugnis sehen. Für die Mitarbeitenden sei es nur «mühsam», wenn sie bereits nach drei Tagen zum Arzt springen müssten.

Auch die Swisscom verlangt nach sieben Tagen ein Arztzeugnis. Allerdings: Lernende müssen bereits nach vier Tagen beweisen, dass sie nicht arbeitsfähig sind.

Eine spezielle Praxis kennt der Pharmariese Novartis. Dort gibt es keine spezifische Regelung. Ein Arztzeugnis ist nur notwendig, wenn dieses explizit von Novartis verlangt wird.

Das Mittelfeld

Fehlen Angestellte der Mobiliar krankheitsbedingt mehr als fünf Tage am Arbeitsplatz, müssen sie ein Arztzeugnis einreichen. Man habe mit dieser Praxis «gute Erfahrungen» gemacht, heisst es dort.

Ebenfalls eine Frist von fünf Tagen kennt die Grossbank UBS. Danach müssen Angestellte zwingend ein ärztliches Zeugnis vorweisen.

Auch bei der Post müssen Angestellte spätestens nach fünf Tagen einen Arzt aufsuchen. Die Frist habe sich «bewährt», eine Praxisänderung sei daher nicht vorgesehen, erklärt man bei der Post.

Nach fünf Krankheitstagen müssen auch die Angestellten des Pharmaunternehmens Roche ein Arztzeugnis abgeben.

Die Genauen

Dieselbe Praxis kennt man beim Detailhändler Coop: Kranke Angestellte müssen bereits ab vier Tagen ein Zeugnis vorlegen. Coop will bis auf Weiteres an der Frist festhalten. «Unsere Erfahrungen mit dem derzeitigen Vorgehen sind positiv», erklärt man beim Detailhändler.

Auch beim Migros-Genossenschaftsbund müssen Mitarbeitende ab Krankheitstag vier ein Arztzeugnis mitbringen. Eine Praxisänderung sei allerdings nicht ausgeschlossen, meint man bei der Migros. «Wir könnten uns vorstellen, die Frist zu erhöhen, um unsere bisherige Vertrauenskultur weiter zu fördern».

Fallen Mitarbeiter der SBB mehr als drei Tage aus, müssen sie ein Arztzeugnis einreichen. Bei den Bundesbahnen sieht man die kurze Frist nicht als Zeichen des Misstrauens: «Das ist nicht der einzige Ausdruck von Vertrauen gegenüber den Mitarbeitern. Die SBB setzt hier auf andere Instrumente».

Relativ genau wissen will es der Uhrenkonzern Swatch Group: Angestellte müssen dort bereits nach zwei Tagen ein Arztzeugnis vorzeigen.

Die Handhabung ist bei den Unternehmen also recht unterschiedlich. Ärzte bevorzugen übrigens eine eher lockere Regelung: «Es wäre wünschenswert, wenn mehr Unternehmen erst nach fünf Tagen ein Arztzeugnis verlangten und nicht bereits nach ein bis drei Tagen», heisst es bei der Ärztekammer FMH.

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