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Schweizer Währungspolitik Bundesrat will Verfalldatum alter Banknoten aufheben

  • In Zukunft dürfen Personen alte Banknoten ohne Frist gegen ihren vollständigen Wert in neue Scheine eintauschen. Das schlägt der Bundesrat im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vor.
  • Mit diesem Beschluss will der Bundesrat verhindern, dass sich Personen im Besitz von Banknoten befinden, die ihren Wert verloren haben.

Die Landesregierung will damit Erben schützen, die im Besitz von Banknoten sind, die sie nicht mehr umtauschen können. Ausserdem will der Bundesrat ausländische Arbeitnehmer schützen, welche möglicherweise Geldscheine alter Serien in ihrem Heimatland aufbewahren.

Bisher hatte die Nationalbank das Recht, Banknoten alter Serien zurückzurufen, sobald die Währungshüter eine neue Geldscheinserie in Umlauf brachten. Die zurückgerufenen Banknoten galten dann nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Allerdings konnten sie während zwanzig Jahren bei der SNB umgetauscht werden.

Nun wurde das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende August 2017 eine Vernehmlassungsvorlage mit entsprechenden Gesetzesänderungen auszuarbeiten.

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