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Corona-Impfpflicht Fliegen nur mit Impfnachweis – das Reisen der Zukunft?

Die australische Airline Qantas plant eine Corona-Impfpflicht. Wäre das in der Schweiz rechtlich überhaupt durchsetzbar?

Die australische Airline Qantas will in Zukunft auf internationalen Flügen nur noch Passagiere einsteigen lassen, die sich gegen Corona geimpft haben – sobald Impfstoffe denn verfügbar sind. «Wir glauben, das ist notwendig», sagte Qantas-Chef Alan Joyce dem Sender Channel Nine. Das Unternehmen passt nun seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend an.

Swiss sieht vorerst von Impfpflicht ab

Für die Swiss kommt die Diskussion über eine Impfpflicht zu früh. Es sei nicht geplant, einen verbindlichen Impfnachweis einzuführen – zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sagt die Fluggesellschaft auf Anfrage von SRF. Auch andere Fluggesellschaften äussern sich zurückhaltend zu einem Impfobligatorium, darunter etwa Korean Air oder Japan Airlines.

Frau in Schutzkleidung am Flughafen
Legende: Für die Fluggesellschaften stehen Schnelltests im Vordergrund. Keystone

Der internationale Luftfahrtverband geht zudem davon aus, dass Impfstoffe nicht vor dem Frühsommer verfügbar sind. In der Luftfahrtbranche stehen aktuell ohnehin die Schnelltests im Vordergrund, denn die Fluggesellschaften sind unter Druck: Sie möchten so rasch wie möglich wieder im grossen Stil abheben. Mit Schnelltests, so hoffen sie zumindest, sollte das bald schon möglich sein.

Uneindeutige Rechtslage

Eine Fluggesellschaft ist ein privates Unternehmen und ist daher im Prinzip frei, die Bedingungen für einen Flug zu formulieren. «Bei rein privatrechtlichen Vertragsverhältnissen hat man diese Freiheit noch, solange es keine speziellen Vorschriften dafür gibt», sagt Reto Ineichen, Dozent für Reiserecht an der Hochschule Luzern, für den Fall Schweiz.

«Im ÖV-Bereich ist es eine andere Situation: Dort besteht die Transportpflicht. Die SBB könnte also eine Fahrt nicht einseitig verweigern.» Ohne Gesetzesänderung dürfte das staatliche Unternehmen niemanden am Einsteigen hindern. Private Car-Unternehmen oder Detailhändler dürften das aber generell, so der Reiserechtler.

Für Thomas Geiser, emeritierter Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, ist der Fall nicht so klar. Es gebe aktuell zwar kein gesetzliches Verbot, Menschen wegen ihres Impfstatus zu diskriminieren. Aber der Bund habe sich schon an einem anderen Ort mit der Diskriminierung von Menschen in Bezug auf Corona-Massnahmen befasst – nämlich bei der Covid-App.

«Dort heisst es ausdrücklich, dass keine Diskriminierung – auch nicht durch Private – erfolgen darf, wenn jemand nicht an diesem System teilnimmt. Man kann sich nun fragen, ob das auch bedeutet, dass ein privates Unternehmen keine Impfpflicht einführen kann. Das ist nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen, könnte aber durchaus so interpretiert werden.»

Wenn eine Massnahme wie ein Tracing-System nicht zu Diskriminierung führen darf, dann war es wohl der Wille des Gesetzgebers, das erst recht auch bei stärkeren Eingriffen wie einer Impfung vorzusehen.
Autor: Thomas Geiser Emeritierter Professor für Arbeitsrecht

Für Geiser wäre das logisch, denn «wenn eine Massnahme, die wesentlich weniger weit geht – wie ein Tracing-System – nicht zu Diskriminierung führen darf, dann war es wohl der Wille des Gesetzgebers, das erst recht auch bei stärkeren Eingriffen wie einer Impfung vorzusehen. Das steht aber nicht im Gesetz.»

Die Sache ist also kompliziert. Einig sind sich die Rechtsexperten aber darin: Die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen in der Schweiz für ihre Kunden ein Impfobligatorium einführen, sei sehr klein. Einerseits, weil die Überprüfung schwer werde, zum Beispiel im Supermarkt. Andererseits, weil es ein wirtschaftliches Risiko und ein Imageproblem für die einzelnen Unternehmen wäre, gewisse Kunden auszuschliessen.

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Info3 am Mittag, 24.11.2020 ; 

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