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Dividenden trotz Kurzarbeit Ein Verbot hätte vor allem mehr Entlassungen gebracht

Der Ständerat hat klar abgelehnt, was gestern der Nationalrat noch knapp angenommen hatte: Ein Dividendenverbot für Unternehmen mit Kurzarbeit.

Ein Verbot, das die Situation der Arbeitnehmenden wohl stärker verändert hätte als jene der Aktionäre.

1.9 Millionen Beschäftigte sind in der Schweiz im Moment für Kurzarbeit angemeldet. Viele Arbeitsplätze sind damit – zumindest vorläufig – gerettet.

Bei Kurzarbeit bezahlt die Arbeitslosenkasse vorübergehend 80 Prozent des Lohnes für die weggefallene Arbeit – die Unternehmen oftmals die restlichen 20 Prozent. Vor die Wahl gestellt, Kurzarbeit zu beantragen oder Mitarbeitende entlassen, haben sich in dieser Coronakrise bisher fast alle für Kurzarbeit entschieden.

Weniger Kurzarbeit, mehr Entlassungen

Das hätte sich bei einer Annahme des Dividendenverbots bei Kurzarbeit wohl schlagartig verändert. Weil nur die Kurzarbeit mit einem Dividendenverbot verknüpft worden wäre, nicht aber die Entlassung. Die zwangsläufige ökonomische Folge daraus: Weniger Kurzarbeit, mehr Entlassungen.

Vermeiden lassen hätte sich dieser höchst unerwünschte Effekt durchaus: Indem auch Entlassungen zeitgleich mit ebenso gravierenden Auflagen und Nachteilen verknüpft worden wären. Das allerdings hat die im Parlament behandelte Motion nicht vorgesehen.

Denkzettel an die Wirtschaft

Eines sollte der Wirtschaft zu denken geben: Das Unverständnis in der Bevölkerung ist sehr gross. Unverständnis, dass Unternehmen Kurzarbeit ankündigen, während ihre Aktionäre sich gleichzeitig an den Generalversammlungen Dividenden genehmigen. Selbst der – immer noch bürgerlich dominierte – Nationalrat hat dies mehrheitlich nicht goutiert.

Dieser ethisch motivierten Kritik lässt sich auch gar nicht widersprechen. Ökonomisch gesehen untauglich scheint hingegen das vorgesehene Gegenmittel des Dividendenverbots: Kurzarbeit würde einseitig erschwert, Entlassungen im Vergleich dazu begünstigt.

Rechtliche Komplikationen

Die Verknüpfung nur der Kurzarbeit mit einem Dividendenverbot hätte auch rechtlich erhebliche Komplikationen mit sich gebracht. Wer im Unternehmen wäre überhaupt ermächtigt gewesen, über die Einführung von Kurzarbeit für einen Mitarbeitenden zu entscheiden – wenn diese zwangsläufig mit einer Dividendenstreichung verknüpft ist? Die Geschäftsleiterin oder der Verwaltungsrat? Müsste nach Aktienrecht nicht die Generalversammlung der Aktionäre darüber befinden, ob auf eine Dividende verzichtet wird – ob Kurzarbeit eingeführt werden soll? Über Entlassungen wie Einstellungen hingegen hätte weiterhin jede und jeder berechtigte Vorgesetzte im Alleingang entscheiden können.

Vieles spricht dafür, dass das vorgesehene Verbot von Dividenden bei Kurzarbeit vor allem die Kurzarbeit zum Verschwinden gebracht hätte. Und nicht die Dividenden.

Roman Mezzasalma

Leiter Wirtschaftsredaktion Fernsehen SRF

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Nach dem Ökonomie-Studium arbeitete Mezzasalma von 1992 bis 1995 als Wirtschaftsredaktor bei Radio SRF, danach als USA-Korrespondent in San Francisco. Während neun Jahren war er bei einer Grossbank und in einer eigenen Kommunikationsagentur tätig. 2010 kehrte er als Leiter der Radio-Nachrichtenredaktion zu SRF zurück. 2018 wechselte er in die Wirtschaftsredaktion TV.

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