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Einkaufen im Netz Streit um die Mehrwertsteuer im Onlinehandel

Gleiche Bedingungen für in- und ausländische Wettbewerber: Das sei bloss auf dem Papier gegeben, beklagen hiesige Onlinehändler.

Täglich landen sie zu zehntausenden in Schweizer Milchkästen: Päckli aus dem Ausland. Oft handelt es sich um sogenannte Kleinwarensendungen aus Asien. Import-Sendungen, deren Inhalt weniger als 65 Franken kostet, waren bisher von der Mehrwertsteuer befreit. Für Schweizer Versandhändler eine Benachteiligung: Sie müssen auch auf kleine Sendungen Mehrwertsteuer bezahlen. Ihre Produkte werden für den Konsumenten teurer.

Seit Anfang Jahr müssen auch ausländische Online-Händler Mehrwertsteuer für Kleinwarensendungen abrechnen, wenn sie hierzulande mehr als 100'000 Franken Umsatz erwirtschaften. Mit der neuen Regelung sollen Schweizer Anbieter den ausländischen Versandhändlern gleichgestellt werden.

Mehrwertsteuerpflichtige Sendungen müssen mit Absender und Mehrwertsteuer-Nummer gekennzeichnet sein. Nur so kann die Rechnung an die richtige Adresse geschickt werden: an den Händler. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer dem Empfänger belastet. Dies geschieht aber nur bei Stichproben durch die Zollbehörden.

Alibaba und Co. nicht betroffen

Ob die neue Regelung ihr Ziel erreicht, sei differenziert zu beurteilen, sagt Thomas Lang vom Beratungsunternehmen Carpathia. Versandhändler aus dem grenznahen Gebiet würden sich an die Regelung halten. Bei solchen aus Asien greife die neue Regelung wohl eher nicht, sagt der E-Commerce-Experte.

In China beispielsweise liegt das Problem vor allem in der Struktur des Online-Handels. Grosse Player wie Alibaba oder Wish fungieren lediglich als Plattform. Sie sind Vermittler – keine Händler – und sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Genutzt werden die Plattformen von hunderttausenden Einzelhändlern.

Zahnloser Papiertiger

Die Eidgenössische Steuerverwaltung setzt bei ihrer neuen Regelung auf Selbstdeklaration. Händler mit mehr als 100'000 Franken Umsatz in der Schweiz müssen sich für die Mehrwertsteuer-Abrechnung registrieren. Eine lückenlose Überprüfung aller ausländischer Warenlieferungen wäre bei der Fülle an Paketen aber mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Die Steuerverwaltung geht nicht davon aus, dass sich alle Unternehmen, die neu steuerpflichtig wären, melden werden. Branchenexperte Lang bezeichnet die Regelung als «zahnlosen Papiertiger». Die Neuerung würde nicht die erhoffte Gleichstellung von in- und ausländischen Online-Händlern bringen, sagt auch Brack.ch-Gründer Roland Brack.

Dazu wäre laut Brack eine Mehrwertsteuer-Regelung notwendig, die umsetzbar sei und auch für Marktplätze wie Alibaba oder Wish gelte. Dieser Meinung ist auch Nationalrat Beat Vonlanthen. Er hat im letzten Sommer eine Motion eingereicht, in der er dafür plädiert, auch Online-Marktplätze in die Mehrwertsteuer-Pflicht zu nehmen.

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