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Wirtschaft Euro-Rettung: Was darf die Europäische Zentralbank?

Darf die Europäische Zentralbank ankündigen, dass sie den Euro auf jeden Fall retten will und dafür unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten kauft? Das muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Mit einer blossen Ankündigung hat die Europäische Zentralbank (EZB) 2012 die Schuldenkrise überwunden: Sie gab an, dass sie unbegrenzt Anleihen von EU-Krisenstaaten kaufen werde, um den Euro zu retten. Gekauft hat sie schliesslich keine einzige. Nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) aber entscheiden, ob EZB-Präsident Mario Draghi die Ankündigung überhaupt habe machen dürfen.

Ursprünglich hatten Euro-Kritiker, darunter der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht gegen «die monströse Kompetenzanmassung» der Notenbank geklagt. Die EZB verlagere milliardenschwere Risiken «von den Gläubigern der Krisenstaaten auf die Steuerzahler der Eurostaaten».

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete das EZB-Programm im Februar als rechtswidrig, überliess den endgültigen Entscheid aber dem EuGH. Dessen Urteil wird in einem Jahr erwartet.

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