- Die Finanzmarktaufsicht (Finma) will die Regulierungsvorschriften für Kleinbanken lockern.
- Diese gelten als gut kapitalisiert und deshalb sicher.
- Nun hoffen die Institute, dass die Änderungen rasch in Kraft gesetzt werden.
In der Schweiz gibt es rund 250 Klein- und Kleinstbanken mit einer Bilanzsumme von weniger als einer Milliarde Franken. Ihre dicken Kapitalpolster reichen aus, um auch grosse Verluste absorbieren zu können – sie gelten als sicher. Dennoch sind sie wie die Grossbanken einer umfangreichen Regulierung unterworfen.
Dagegen wehren sich die Kleinbanken und argumentieren, der Aufwand sei für sie unverhältnismässig und teuer. Das sieht nun auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) so. Deshalb will sie kleine, gut kapitalisierte Banken von einzelnen Pflichten befreien.
Aufwendige Prüfung nur alle zwei Jahre
«Die Finma hat offenbar erkannt, dass die Regulierung für die kleinen Banken zu einer grossen Belastung geworden ist», sagt Stefan Züsli, Chef der kleinen Genossenschaftsbank Leerau mit knapp 20 Angestellten.
Konkret sollen solide Klein- und Kleinstbanken nicht mehr jedes Jahr einer aufwendigen Prüfung unterzogen werden. Solche sollen nur noch alle zwei oder drei Jahre stattfinden. Auch müssen die Institute nicht mehr sämtliche Kennzahlen berechnen und offenlegen, wie das international tätige, grosse Banken müssen. «Das schenkt finanziell ein und entlastet unsere Kapazitäten», freut sich Züsli.
Zuerst läuft eine Versuchsphase
Allerdings will die Finanzmarktaufsicht das neue Regime für Klein- und Kleinstbanken zuerst mit einigen ausgesuchten Instituten testen. Dabei hofft Bankchef Züsli, dass die Aufsichtsbehörde aufs Tempo drückt und «die Lockerungen möglichst schnell kommen».
Die Finma ihrerseits will Hand bieten, um unnötigen administrativen Aufwand abzubauen. Doch bei der Sicherheit ist sie zu keinen Zugeständnissen bereit, auch nicht bei den Kleinbanken. Diese Standards seien nicht verhandelbar, heisst es bei der Behörde.