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Flug storniert - Geld zurück Flugpassagiere in der EU erhalten mehr Rechte

Wer nicht mitfliegt, soll einen Teil des Ticketpreises einfacher zurückfordern können. In der Schweiz gilt dies bereits.

  • Der europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU.
  • Die Airlines in der EU müssen den Anteil Steuern, Gebühren und Zuschläge bei einem Flugticket exakt ausweisen.
  • In der Schweiz gelten diese Regeln bereits.
  • Wer einen Flug storniert oder nicht antritt soll damit jene Nebenkosten einfacher zurückfordern können, welche die Fluggesellschaft nur für tatsächlich mitfliegende Passagiere bezahlen muss.

Anlass des Urteils war eine Klage des Konsumentenschutzes gegen Air Berlin. Nun ist klar, dass Kunden zumindest die Zusatzkosten nach einem nicht angetretenen Flug zum Teil zurückverlangen können. Die Richter verpflichten die Airlines nun, diese Zusatzkosten am Flugpreis detailliert aufzuführen.

In Deutschland begrüssen die Konsumentenschützer das Urteil: «Wir freuen uns wirklich darüber, dass es die Verbraucher künftig bei Stornierungen leichter haben werden, an ihr Geld zu kommen».

Nach Schweizer Recht ist eine nicht korrekte Aufschlüsselung der Kosten schon heute strafbar.

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