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Wirtschaft IV für Reiche: Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit?

Auch Personen mit hohen Einkommen können eine IV-Rente in Anspruch nehmen. Darauf wirft die Affäre um eine Treuhänderin und Stadträtin der Zürcher Gemeinde Opfikon ein Schlaglicht. Der Fall erhitzt die Gemüter.

Auch Einkommensmillionäre profitieren in der Schweiz von der Invalidenversicherung. Drei Personen verdienten im Jahr 2013 mehr als eine Million Franken – und bezogen obendrein eine IV-Rente, berichtet der «Tages-Anzeiger». Ein fiktives Beispiel: Ein Geschäftsleiter verdient zwei Millionen Franken im Jahr. Wegen eines Rückenleidens kann er nur noch teilweise arbeiten. Er verdient neu noch 1,2 Millionen Franken, gilt daher zu 40% als invalid – und bekommt eine Rente, vielleicht knapp 1000 Franken. Weshalb?

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IV-Rente für Leute mit hohem Einkommen?
aus Echo der Zeit vom 19.02.2015. Bild: Symbolbild Keystone
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«Alles ganz einfach»

Ganz einfach, antwortet Rolf Camenzind vom Bundesamt für Sozialversicherungen: Die IV versichere eben nicht den Rücken, sondern das Einkommen: «Wenn Sie ein hohes Einkommen haben, dann haben Sie eben auch ein hohes Einkommen versichert.»

Im Schadensfall habe man entsprechend auch etwas zu gut, so Camenzind: «Es ist wie bei einer Velo- oder Diebstahlversicherung: Wenn ihr Velo geklaut wird, bekommen sie eine Versicherungsleistung.» In diesem Fall würde die Versicherung auch nicht mit dem Hinweis an gut Betuchte herantreten: «Sie verdienen doch eigentlich gut, sie können sich doch selber ein Velo leisten.»

Ein Banker an der Zürcher Bahnhofstrasse
Legende: Dickes Portemonnaie, frei von Existenzängsten – und eine IV-Rente? Das passt nicht allen. Keystone

Opposition von links

Auf diese Weise würden Personen mit tiefen Einkommen benachteiligt, moniert die SP-Nationalrätin Silvia Schenker in einem Vorstoss, den der Bundesrat nun beantwortet hat. Der Bundesrat hält fest: Das gültige System sei gut, es behandle hohe und tiefe Einkommen gleich.

Schenker ist damit nicht zufrieden: «Das System ist nicht gerecht und benachteiligt vor allem wenig Qualifizierte im niedrigen Einkommensbereich.» Das möchte die Baslerin Nationalrätin nun «etwas fundierter anschauen.»

Wird mit gleichen Ellen gemessen?

Die Sicht der SP-Nationalrätin lässt sich mit einem Beispiel illustrieren: Ein Handwerker, der gesund 50'000 Franken und nach einem Velo-Unfall noch 45'000 Franken verdient, hat keinen Anspruch auf eine Rente. Denn er büsst nur 10% seines Einkommens ein – IV-Renten gibt es aber erst ab 40% Erwerbsausfall.

Eine Ärztin hingegen, die gesund ein Einkommen von 150'000 Franken hat und nach einem Auto-Unfall noch dieselben 45'000 Franken wie der Handwerker, hat Anspruch auf eine volle Rente. Ist das System ungerecht?

Der Bundesrat will Wiedereingliederung stärken

Camenzind vom Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt: «Für die IV massgebend ist immer die Frage, wieviel Sie einbüssen.» Und das habe, schliesst der Bundesbeamte, nichts mit Ungerechtigkeit zu tun.

Auch wenn das aktuelle System solidarisch sei, will der Bundesrat will nun prüfen, wie er besonders IV-Rentner mit tiefen Einkommen wieder besser in den Arbeitsmarkt eingliedern kann. Im Herbst will der Bundesrat konkrete Massnahmen vorschlagen, schreibt er. Das bedeutet aber ebenso: Einkommensmillionäre mit IV-Rente wird es weiterhin geben – wenn auch nur eine knappe Handvoll.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat IV-Bezüger in der Schweiz erstmals nach deren Lohnklassen aufgeschlüsselt.

Jahreseinkommen in CHF (gerundet auf 100)Zahl der IV-Renten
126'400 – 140'400 613
140'400 – 168'500563
168'500 – 196'600289
196'600 – 252'720 244
252'700 – 1'010'900160
1'010'900 und mehr3
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