- Die Nichtregierungsorganisation «Public Eye» hat bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige gegen Glencore eingereicht.
- Der Rohstoffriese mit Sitz in Baar (ZG) soll im Kongo 2007 milliardenschwere Anteile an Kupfer- und Kobaltminen zu Spottpreisen gekauft haben.
- Die BA prüfe die Strafanzeige, dies hiesse aber nicht automatisch, dass ein Verfahren eröffnet werde, so deren Sprecher.
Für Glencore könnte es ungemütlich werden. Nach weiteren Enthüllungen in den sogenannten «Paradise Papers» soll eine Untersuchung klären, ob das Vorgehen des Rohstoffriesen in der Demokratischen Republik Kongo illegal war.
Die NGO teilt in einer Mitteilung mit, es gebe für die Strafverfolgungsbehörden genügend Indizien, um eine Untersuchung zu eröffnen.
Glencore bestreitet Vorwürfe
«Public Eye» wirft Glencore konkret vor, im Kongo 2007 substantielle Anteile an Kupfer- und Kobaltminen zu Spottpreisen gekauft zu haben – deren Wert in die Milliarden Dollar gehe.
Für die Kupfermine Katanga in Kongo etwa hatte Glencore die Schürfrechte von den kongolesischen Behörden laut NGO-Angaben für einen viermal tieferen Preis erhalten als die meisten Konkurrenten. Glencore bestreitet jegliche illegalen Handlungen.
«Public Eye» sieht dies anders: Die Enthüllungen der «Paradise Papers» hätten diesem Bild weitere wichtige Puzzleteile hinzugefügt. Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem israelischen Geschäftsmann Dan Gertler und deren Nähe zur kongolesischen Machtelite wird kritisch gesehen.
Gemäss der Berichterstattung über die «Paradise Papers» soll Gertler Politikern im Kongo Millionen bezahlt haben, damit Geschäftspartner – darunter Glencore – ihre Deals rund um Minen und Minenlizenzen effizient und zu vorteilhaften Konditionen abschliessen konnten.
Verfahren gegen Glencore unklar
«Public Eye» kritisiert in ihrer Mitteilung auch die hiesigen Strafverfolgungsbehörden: Ungeachtet diverser Berichte hätten sie sich bislang nicht für den Fall Glencore interessiert.
Auf Anfrage der «Tagesschau» sagt André Marty, Sprecher der Bundesanwaltschaft, die Bundesanwaltschaft habe die Strafanzeige entgegengenommen. «Das heisst nicht automatisch, dass ein Strafverfahren eröffnet wird. Die Unterlagen werden geprüft und dann wird entschieden», so Marty.
Der Rohstoff-Konzern Glencore steht seit Jahren in der Kritik. Nun soll Artikel 102 des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Laut «Public Eye» verlangt das Schweizer Strafrecht von Unternehmen, illegale Verhaltensweisen zu verhindern. Das soll die Bundesanwaltschaft nun ebenfalls klären.
Ob es zu einem Verfahren wegen Glencores Aktivitäten in Kongo kommt, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Glencore wollte zum eingereichten Strafverfahren keine Stellung nehmen.