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Scharfe Kritik der Finma Raiffeisen soll Umwandlung in Aktiengesellschaft prüfen

«Schwerwiegende Mängel» bei der Unternehmensführung: Die Finanzmarktaufsicht verfügt mehrere Massnahmen gegen die Bank.

  • Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat bei der Bank Raiffeisen schwerwiegende Mängel bei der Unternehmensführung festgestellt.
  • Die Finma stellte fest, dass die Bank Interessenskonflikte ungenügend gehandhabt hat. Zudem sei die Aufsicht über den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz vernachlässigt worden.
  • Die Finma verfügt nun verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance.

Raiffeisen hatte unter der Führung von Pierin Vincenz eine Vielzahl an Beteiligungen aufgebaut. Dies habe oft zu «Rollenkumulationen und Interessenkonflikten» geführt, stellte die Finma im Rahmen eines Enforcementverfahrens fest. Die Behörde bemängelt auch ungenügendes Risikomanagement bei Kreditvergaben an Vinzenz und weiteren Personen. Das Verfahren war im Jahr 2016 eingeleitet worden.

Der Verwaltungsrat ermöglichte dem ehemaligen CEO zumindest potenziell, eigene finanzielle Vorteile auf Kosten der Bank zu erzielen.
Autor: Aus dem Bericht der Finma

Insgesamt habe der Raiffeisen-Verwaltungsrat seine Funktion als Oberleitungs-, Aufsichts- und Kontrollorgan der Bank insbesondere im Zeitraum von 2012 bis 2015 ungenügend wahrgenommen, stellt die Finma fest. «Damit ermöglichte es der Verwaltungsrat dem ehemaligen CEO zumindest potenziell, eigene finanzielle Vorteile auf Kosten der Bank zu erzielen.»

Die Finma verfügt nun verschiedene Massnahmen «zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands». So muss sich der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz erneuern und fachlich verstärken. Mindestens zwei Mitglieder müssen angemessene Erfahrung im Bankwesen haben. Zudem wird die Bank verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung von Raiffeisen Schweiz in eine Aktiengesellschaft vertieft zu prüfen.

Bisher kein Verfahren gegen aktuelle Führung

Der aktuelle Raiffeisen-CEO Patrik Gisel wird in der Medienmitteilung nicht namentlich erwähnt. Ob die Finma weitere Verfahren gegen Einzelpersonen eröffnen werde, werde sie erst nach Vorliegen der internen Untersuchung der Bank entscheiden, wird jedoch betont. Bis jetzt habe sie keine Anhaltspunkte, «die ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen heutige Führungskräfte der Raiffeisen Schweiz rechtfertigen würden».

Raiffeisen teilt mit, dass die Bank die Verfügung der Finma anerkenne. Entsprechende Verbesserungsmassnahmen seien eingeleitet und zum Teil bereits umgesetzt worden, heisst es in einer Mitteilung weiter. Mit den angekündigten oder bereits erfolgten Rücktritten von fünf Verwaltungsratsmitgliedern und dem Wahlvorschlag für zwei neue Mitglieder sei etwa die Umgestaltung des Verwaltungsrats bereits vorwärtsgetrieben worden.

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