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Strafe wegen Insiderhandels gegen Hans Ziegler
Aus Tagesschau vom 23.06.2017.
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Finanzmarktaufsicht handelt Schwere Fälle von Insiderhandel bestraft

  • Im ersten Fall ging es um einen ehemaligen Profi-Verwaltungsrat und Firmensanierer, der wiederholt gezielt Informationen aus den Firmen ausgenutzt haben soll für seine Insidergeschäfte.
  • Den Namen des Mannes will die Finma auch auf Nachfrage von SRF News hin nicht nennen. Es dürfte sich aber um den einstigen Starsanierer Hans Ziegler handeln.
  • Er versuchte unter anderem die 2003 pleite gegangene Winterthurer Erb-Gruppe zu retten.
  • Ziegler machte sich einen Namen als sogenannter Profi-Verwaltungsrat. Er sass im Lauf seiner Karriere in 70 Aufsichtsgremien.
  • Er habe für seine Insidergeschäfte vor allem Derivate eingesetzt, um mit den Kursausschlägen der Aktien bekannter Schweizer Firmen viel Geld zu verdienen.
  • Er muss nun 1,4 Millionen Franken zurückzahlen.
  • Ziegler soll gegen das Aufsichtsrecht verstossen haben. Eine 2016 gegen ihn eröffnete Untersuchung der Bundesanwaltschaft (BA) läuft noch.
  • Die BA werde analysieren, ob und welchen Einfluss der Entscheid auf das Verfahren wegen Verdachts des Insiderhandels hat, schreibt sie auf Anfrage von SRF. Ziegler drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Einschätzung von Wirtschaftsredaktor Klaus Ammann

Besonders an dem Fall ist, dass die Finma gegen eine Einzelperson Massnahmen ergreift, die nicht in einem ihr direkt unterstellten Unternehmen tätig war – also in einer Bank oder Versicherung. Die Finma geht seit gut 3 Jahren gegen Insiderhandel vor. Damit will sie das Vertrauen in der Marktteilnehmer in fairen und transparenten Handel stärken. Mit der heute verkündeten Massnahme zeigt die Finma, dass es ihr damit ernst ist und zwar über den reinen Finanzmarkt hinaus.

So hat Ziegler von Insiderwissen profitiert

Ziegler setzte – vor allem mit Derivaten – auf steigende Kursverläufe, bevor Übernahmen, Verkäufe von Unternehmensteilen oder positive Geschäftsergebnisse von den Firmen bekannt gegeben wurden, in denen er als Verwaltungsrat sass. Bei einer Firma setzte Ziegler Verwaltungsrat indes auf sinkende Kurse, wie die Finma feststellte. Dabei missachtete er wiederholt die Handelssperrperioden der Unternehmen, während denen Führungskräfte keine Wertpapiere der Firma kaufen oder verkaufen dürfen. Er verstiess auch gegen die Pflicht als Manager, seine Wertpapiertransaktionen zu melden.
Hans Ziegler
Legende: Vom Multi-Verwaltungsrat zum Insiderhändler: Hans Ziegler Keystone

Der zweite Fall betrifft eine kleine Firma, die ohne Lizenz im Aktienhandel tätig war. Sie soll die Aktienkurse zahlreicher Schweizer Börsen-Schwergewichte manipuliert haben. Auch hier geht die Finma «von einem Millionenbetrag» aus, der zurückbezahlt werden muss. Die Finma ordnete bereits 2015 an, dass die Firma aufgelöst wird.

Fiktive Aufträge als Kurstreiber eingesetzt

Die Händler beeinflussten laut Finma von 2011 bis 2015 illegal den Börsenkurs zahlreicher Schweizer Blue-Chip-Aktien, indem sie eine Vielzahl von grossen Aufträgen im Orderbuch erfassten. Die Aufträge waren jedoch mehrheitlich nie ausgeführt worden und sollten auch nicht ausgeführt werden.

Vielmehr hätten die Händler die mittels dieser Aufträge ausgelösten Kursbewegungen genutzt, um mit an diese Aktien gekoppelten Derivaten Gewinne zu erzielen. Die Kaufaufträge seien anschliessend wieder gelöscht worden.

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