Zum Inhalt springen

Schwyzer Kantonalbank Der Fall Phoenix: Die Fortsetzung

Wirren um Pensionskasse Phoenix und SZKB: Der Schwyzer Regierungsrat war schon vor einem Jahr informiert.

Im Fall der Pensionskasse Phoenix wurden auch Vorwürfe gegen den Schwyzer Kantonalbankpräsidenten erhoben. Nun stellt sich heraus: Diese waren dem Schwyzer Regierungsrat schon vor knapp einem Jahr bekannt.

Gegendarstellung des SZKB-Präsidenten

Box aufklappen Box zuklappen

Im Schweiz-aktuell-Beitrag vom 25. September 2019 wurden mehrere Vorwürfe rund um Vorgänge bei der Pensionskasse Phoenix geäussert, in welche laut dem Beitrag auch der Präsident der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) involviert war. Der SZKB-Präsident hat darauf nun eine Gegendarstellung von Schweiz aktuell verlangt, weil verschiedene Tatsachen im Zusammenhang mit seiner Person falsch dargestellt worden seien. Dazu hat er die folgenden Positionen verfasst:

1. Aussage: «Schweiz aktuell hat aufgedeckt, dass der Bankpräsident der Schwyzer Kantonalbank Pensionskassengelder in eine Firma geleitet hat, an der er selber beteiligt war.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident der Schwyzer Kantonalbank war an der Firma (Aerius Holding AG mit Sitz in Zug), in welche die Pensionskasse Phoenix investierte, zu keinem Zeitpunkt beteiligt. Diese Tatsache geht aus dem Aktienbuch der Aerius Holding AG hervor und kann von deren Verwaltungsrat bestätigt werden. Der Bankpräsident war von Dezember 2012 bis Dezember 2015 lediglich Mitglied des Verwaltungsrats der Aerius Holding AG, ohne je eine Aktienbeteiligung zu haben.

2. Aussage: «Der Vorwurf, der Bankpräsident hätte sich mit Pensionskassengeldern bereichert.»

Dieser Vorwurf ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident hat sich nicht mit Pensionskassengeldern bereichert. Er hat in keiner Art und Weise einen Profit oder Vorteil aus der Investition der Pensionskasse Phoenix in die Aerius Holding AG gezogen.

3. Aussage: «Durch den doppelten Einfluss hatte der Bankpräsident Zugriff auf die Pensionskassengelder.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Pensionskassengelder. Er hatte die Phoenix Vorsorge AG lediglich bei der Personalsuche und in einzelnen administrativen Belangen beraten, was die entsprechenden Rechnungsdetails belegen. Dagegen war er nie als Anlageberater oder dergleichen für die Phoenix Vorsorge AG oder die von dieser betreuten Pensionskasse Phoenix tätig. Er war zu keinem Zeitpunkt in die Investitionsentscheidungen der Pensionskasse Phoenix involviert.

4. Aussage: «Durch den Einfluss des Bankpräsidenten auf die Pensionskasse Phoenix hat letztlich ein einziges Mail zur Investition der Pensionskasse Phoenix in die Aerius Holding AG geführt».

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Als damaliger Verwaltungsrat der Aerius Holding AG hat der Bankpräsident im Rahmen einer Kapitalerhöhung mögliche Investoren angesprochen. Er war dagegen in die entsprechenden Vertragsverhandlungen zwischen der Aerius Holding AG und der Pensionskasse Phoenix nicht involviert. Auch in die Investitionsentscheidung der Pensionskasse Phoenix war er nicht involviert.

5. Aussage: «Was zu diesem Zeitpunkt niemand wusste. Der Bankpräsident war mit seiner eigenen Firma (Novadyn Immobilien- und Investmentgesellschaft AG) an dieser Firma (Aerius Holding AG) beteiligt. Und er hat diese Beteiligung nie offengelegt.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident war an der Firma Aerius Holding AG zu keinem Zeitpunkt beteiligt. Er war von August 2013 bis Dezember 2015 über seine Firma mit 10 Prozent an der Aerius Advisors GmbH mit Sitz in Zug beteiligt, was aus dem Handelsregister jederzeit öffentlich ersichtlich war. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Aerius Advisors GmbH kamen dem Bankpräsidenten keine Vorteile zu. Im Gegenteil realisierte er bei deren Veräusserung im Dezember 2015 einen Verlust, was die entsprechenden Verträge zum Kauf und Verkauf jener GmbH-Stammanteile sowie die dazugehörenden Bankauszüge belegen.

6. Aussage: «Und dann erhielt der Bankpräsident für seine Anlagetipps auch noch ein Honorar, wiederum bezahlt mit Pensionskassengeldern.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident gab der Pensionskasse Phoenix keine Anlagetipps. Er war nie als Anlageberater oder dergleichen für die Phoenix Vorsorge AG oder die von dieser betreuten Pensionskasse Phoenix tätig. Er hatte die Phoenix Vorsorge AG lediglich bei der Personalsuche und in einzelnen administrativen Belangen beraten, wofür er von der Phoenix Vorsorge AG entschädigt wurde, nicht mit Pensionskassengeldern.

7. Aussage: «Mit den Buchverlusten alleine, die wegen dem Bankpräsidenten entstanden sind, ist die Unterdeckung der Pensionskasse Phoenix nicht zu erklären.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Wegen dem Bankpräsidenten sind keine Verluste der Pensionskasse Phoenix entstanden. Er war zu keinem Zeitpunkt in die Investitionsentscheidungen der Pensionskasse Phoenix involviert.

Die Redaktion Schweiz aktuell hält an Ihrer Recherche und der damit verbundenen Berichterstattung vom 25.September fest.

Finanzvorsteher und Schwyzer Regierungspräsident Kaspar Michel (FDP) erhielt letzten Oktober einen Brief, in dem auf die «untersuchungswürdigen Vorgänge» in der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) hingewiesen wurde. Darin wurden auch die fragwürdigen Geschäfte des Schwyzer Kantonalbankpräsidenten geschildert.

Konkret ging es darum, dass dieser eine sogenannten Sammelstiftung, die Phoenix Pensionskasse, beriet. Dabei empfahl er unter anderem eine Investition von einer Million Franken in die Firma Aerius. Pikant dabei: Der Bankpräsident war mit seiner eigenen Firma an Aerius beteiligt. Später wurde bekannt: Die Pensionskasse schreibt Verluste – Geld, das schlussendlich in den Taschen der Versicherten fehlte. Ob Investitionen wie diejenige an Aerius zu den Verlusten beigetragen hatten, ist noch unklar.

Klar ist heute jedoch, dass die fragwürdige Verwicklung der Schwyzer Kantonalbank der Schwyzer Regierung schon im September bekannt war. Finanzvorsteher Michel antwortete auf das Schreiben: Der Regierungsrat habe hier keine Zuständigkeiten, zuständig für die Schwyzer Kantonalbank sei der Kantonsrat. Weitergeleitet hat er die Vorwürfe nicht. Laut Reto Steiner, Direktor der School of Management and Law der ZHAW, sei dies zwar im Rahmen des Gesetzes, ein Behördenaustausch sei aber ein Gebot der Demokratie.

Die Vorwürfe wurden daraufhin weder vom Regierungsrat noch vom Briefabsender der Phoenix Pensionskasse an den Kantonsrat weitergeleitet. Erst als Inside Paradeplatz im April die im Brief erwähnten Mails publizierte, gab die kantonsrätliche Aufsichtskommission eine Untersuchung bekannt. Ein halbes Jahr nachdem der Regierungsrat informiert wurde.

Juristisch befindet sich der Kantonalbankpräsident sowie die Pensionskasse wohl in einem Schlupfloch. Mit solchen Praktiken setzen diese Sammelstiftungen jedoch nicht nur das Geld der Versicherten, sondern auch ihr Vertrauen aufs Spiel.

Meistgelesene Artikel