Das Activ Fitness freut sich, dass wieder Leben in die Studios eingekehrt ist. «Die Kunden kommen mit lachender Miene und freuen sich ebenfalls», sagt der Geschäftsführer René Kalt.
Doch der Betrieb ist nur mit einem vom Bund bewilligten Sicherheitskonzept möglich. Die Liste der Einschränkungen ist lang: Keine Group-Fitness-Kurse, geschlossene Saunas und Personenbeschränkungen in verschiedenen Zonen im Trainingsraum und den Garderoben. Zudem müssen die Geräte nach jeder Nutzung vollständig desinfiziert werden.
«Ja, wir haben viele Einschränkungen. Aber die Kunden sind entspannt, weil sie sich über die Wiedereröffnung freuen und zeigen deshalb sehr viel Toleranz», sagt Kalt. Als Entschädigung bietet das Fitness-Center den Abonnenten eine kostenlose Trainingswoche an. Risikopersonen könnten sich melden und das Abonnement werde dann vorübergehend sistiert.
Auch negative Rückmeldungen
Auch in der Kletterhalle Schlieren kann seit dieser Woche wieder Sport getrieben werden. Luzian Scharfenberger, Leiter Filialbetrieb: «Die Kunden haben sehr Freude und wir freuen uns, dass die Kunden so gerne bei uns klettern.»
Doch auch hier musste das Kletterzentrum in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband ein detailliertes Schutzkonzept auf die Beine stellen. Dies beinhaltet beispielsweise die Schliessung der Garderoben, ein Eintrittsformular und die Desinfektion der Hände vor dem Klettern. Die Kundenreaktionen fallen teilweise auch negativ aus: «Gewisse Kunden wünschen sich beispielsweise, dass mehr Kletterrouten geöffnet sind.» Hier arbeite man an Lösungen.
Risikogruppen bieten wir eine kulante Lösung.
Auch Kurse werden momentan keine durchgeführt. Scharfenberger und sein Team bieten deshalb individuelle Lösungen für Kursteilnehmende. «Aufgrund der momentanen Einschränkungen planen wir keine allgemeinen Reduktionen. Jedoch haben wir auf individuelle Anfrage für die Risikogruppen eine Kulanzlösung bereit.» Dies könne bei Vorweisen eines Arztzeugnisses beispielsweise die Sistierung des Abonnements sein.
Rechtlich wenig Chancen
Bei solch unterschiedlichen Handhabungen stellt sich unweigerlich die rechtliche Frage: Steht Abonnements-Kunden grundsätzlich eine Entschädigung aufgrund aller Einschränkungen zu?
Wenn im Vertrag solche Risiken ausgeschlossen werden, bestehen überhaupt keine Ansprüche.
Rechtsprofessor Peter Münch von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sieht im Streitfall nur eine minime Chance für den Kunden auf Entschädigung. «Es kommt darauf an, was im Vertrag konkret steht. Ob dort solche Risiken ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall bestehen überhaupt keine Ansprüche.» Ansonsten würden allenfalls rechtliche Ansprüche bestehen, jedoch sei das heikel, unsicher und mit grossen Prozessrisiken verbunden. Es sei auch relativ schwierig einzuschätzen, wie ein Gericht entscheiden würde.
Der Rechtsprofessor empfiehlt den Abonnenten deshalb: «Es ist wahrscheinlich erfolgversprechender, an die Kundenorientierung des Unternehmens zu appellieren, an die Kulanz, die Geschäftspolitik.»