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Stellenmeldepflicht ausgedehnt Vom Inländervorrang sind nun auch Pizzaioli betroffen

Künftig müssen Unternehmer ihre offenen Stellen dem RAV melden, bevor sie diese öffentlich inserieren dürfen.

Wer einen Pizzaiolo, eine Geografin oder eine Komödiantin sucht, darf das Stelleninserat künftig nicht ohne Weiteres öffentlich ausschreiben. Der Arbeitgeber muss die offenen Jobs zuerst bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Denn ab dem 1. Januar 2020 fallen neu auch jene Berufe unter die Stellenmeldepflicht, die schweizweit eine Arbeitslosigkeit von 5 Prozent oder höher aufweisen – und dazu gehören unter anderem Pizzaioli, Geografinnen oder Komödiantinnen, wie eine der «Tagesschau» vorliegende Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt. Bisher lag der Schwellenwert bei 8 Prozent.

Stellenmeldepflicht

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Die Stellenmeldepflicht wurde per 1. Juli 2018 für die Umsetzung der Forderungen der Masseneinwanderungs-Initiative eingeführt. Durch sie soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Denn die Stellenmeldepflicht sieht vor, dass Arbeitgeber gewisse offene Stellen zuerst bei regionalen Arbeitszentren (RAV) melden müssen, bevor sie diese öffentlich ausschreiben können. Dieses Publikationsverbot dauert fünf Arbeitstage. So sollen die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen zeitlichen Vorsprung bekommen.

Betroffen sind derzeit jene Berufe, deren Arbeitslosigkeit mindestens 8 Prozent beträgt. Ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt.

Besonders kritisch gegenüber der Stellenmeldepflicht ist die Gastrobranche. «Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ist immer noch ein Bürokratie-Monster», sagt Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse. Mit der neuen, tieferen 5-Prozent-Schwellenmarke sind nun noch mehr Berufe betroffen, insgesamt aber weniger Arbeitgeber. Das habe auch mit der momentan guten Lage auf dem Arbeitsmarkt zu tun, teilt das Seco auf Anfrage mit.

Küchenhilfen und Küchenchefs werden getrennt

Neben dem neuen Schwellenwert revidiert der Bund die Berufsnomenklatur. Hilfsköche, Küchengehilfen und Küchenchefs etwa werden ab Januar 2020 als einzelne Berufe gezählt und bilden nicht mehr die zusammenfassende Kategorie «Küchenpersonal».

Casimir Platzer forderte diese Unterteilung zwischen Fachkräften und Hilfspersonal schon länger. Denn das Gastgewerbe musste durch die grobe Kategorisierung auch für jene Stellen ein Publikationsverbot hinnehmen, die unter Fachkräftemangel litten. «Das war mühsam und ein totaler Leerlauf», sagt Platzer.

Weiter müssten laut Platzer die regional unterschiedlichen Arbeitslosenquoten berücksichtigt werden. So unterstützt Gastrosuisse eine Motion von Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (SVP/GR), welche die Arbeitslosenquoten regional statt national aufschlüsseln will.

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