Karl Wüthrich wollte die einstige Führungsriege der Swissair wegen der Beteiligung an der französischen Fluggesellschaft Air Littoral belangen. Der Liquidator der SAir Group AG hatte damit allerdings keinen Erfolg. Anfang Februar wies das Zürcher Handelsgericht seine Klage ab.
Laut Angaben des Bundesgerichtes ist dieser Entscheid in der Folge nicht angefochten worden. Die Klage gegen die ehemalige Swissair-Führung ist damit definitiv vom Tisch.
Umstrittene Beteiligung vor 17 Jahren
Die umstrittene Akquisition fand im September 1998 statt: Die Swissair zahlte damals 124 Millionen Franken für die Regionalfluggesellschaft Air Littoral, um diese als Zulieferer am Drehkreuz Zürich zu nutzen.
Für Wüthrich stand fest, dass die Führungsriege damit ihre Sorgfaltspflicht verletzte. Ihm zufolge sei die Air Littoral ein «wertloses Sanierungsobjekt» gewesen. Die Konzernleitung habe mit diesem Kauf die damalige Swissair geschädigt.
Zwar riskant, aber vertretbar
Das Zürcher Handelsgericht kam zu einem anderen Schluss. Aus ihrer Warte sei der Kauf zwar «eher teuer» und «nicht ohne Risiko», rückblickend aber vertretbar und plausibel gewesen. Insofern könne der Unternehmensführung keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden.
Die insgesamt 18 verklagten Verwaltungsräte und zwei Konzernmitglieder erhalten nun, da die Klage nicht weitergezogen worden ist, je rund 200'000 Franken aus der Liquidationsmasse – als Entschädigung für den Anwalt. In Konsequenz wird das, was von der Swissair übrigblieb, um insgesamt 24 Millionen Franken geschmälert.