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Symbolbild: Tausendernoten.
Legende: Nicht jeder Straftäter wird erwischt: Mit Insiderhandel lässt sich viel Geld verdienen. SRF

Tricksen mit Firmenwissen Insiderhandel gilt quasi als Kavaliersdelikt

Das Wissen um eine geplante Fusion kann einen reich machen – und ins Gefängnis bringen, falls man erwischt wird. Falls.

Die Insider-Strafnorm verbietet es, vertrauliche Informationen aus einem Unternehmen für Börsengeschäfte zu missbrauchen. Trotzdem komme dies immer wieder vor, sagt Rechtsprofessorin Monika Roth von der Hochschule Luzern.

«Die Gefahr des Erwischtwerdens ist gering», deshalb sei die Versuchung immer noch sehr gross. «Und die entsprechenden Akteure haben ein ziemlich unterentwickeltes Unrechtsbewusstsein», stellt Roth fest.

Grosser Aufwand für Strafverfolger

Zwar sind die Gesetze in den letzten Jahren verschärft worden, und Bundesanwaltschaft, Finanzmarktaufsicht und Schweizer Börse arbeiten bei der Fahndung nach Insider-Straftäter eng zusammen.

Trotzdem sei es schwierig, den Fehlbaren auf die Spur zu kommen, sagt André Marty. Der Informationschef der Bundesanwaltschaft weiss: Oft geben die Missetäter einen heissen Tipp nur mündlich weiter. Und das hinterlässt keine Spuren. «Es ist deshalb sehr anspruchsvoll, den Beweis eines Insiderhandels zu erbringen», so Marty. Dies gelte selbst dann, wenn die Behörde einen begründeten Anfangsverdacht habe.

Allenfalls eine geringe Haftstrafe

Derzeit ermittelt die Bundesanwaltschaft in rund zwanzig Fällen wegen Verdachts auf Insidervergehen. Doch die bisherige Erfolgsbilanz der Ermittler ist durchzogen.

Der Strafrahmen ist lächerlich gering.
Autor: Monika Roth Rechtsprofessorin an der Hochschule Luzern

Ein Problem ist offenbar die relativ geringe Abschreckungswirkung der Strafe bei gewissen Tätern. Vor allem bei jenen, die einen vertraulichen Tipp nur aus zweiter Hand erhalten haben, also nicht direkt an der Quelle der Information waren: Diesen sogenannten Sekundär-Insidern droht maximal ein Jahr Freiheitsentzug.

Der Gewinn wird eingezogen

«Dieser Strafrahmen ist lächerlich gering», sagt Rechtsprofessorin Monika Roth. So müssten Sekundär-Insider mit etwa der gleichen Strafe rechnen, wie jemand, der einmal ein bisschen angetrunken Auto fahre und dabei erwischt werde.

Der Kampf gegen den Insiderhandel fällt den Behörden also alles andere als leicht. Trotzdem sieht Marty von der Bundesanwaltschaft auch Fortschritte. «Nicht zuletzt der Einzug von Gewinnen scheint in der Finanzwelt gewisse Spuren hinterlassen zu haben», sagt er. Diese Sprache scheinen die Insiderhändler am besten zu verstehen.

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