- Die Verhandlungen gegen die Schweizer Grossbank UBS, ihre französische Tochtergesellschaft und sechs ehemalige Mitarbeiter sind zu Ende.
- Die Anklage versuchte fünf Wochen lang darzulegen, wie die UBS in Frankreich reichen Bürgern beim Steuerbetrug geholfen haben soll.
- Die Staatsanwaltschaft verlangt dafür eine Busse von 3,7 Milliarden Euro, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil folgt in einigen Wochen.
Vor einer Woche stellte die Anklage ihre Strafanträge. Es sei, als hätten die ganzen Verhandlungen nicht stattgefunden, sagte UBS-Anwalt Denis Chemla. Er machte seinem Ärger Luft. Der Staatsanwalt habe während der Verhandlungen offenbar nicht zugehört und sich überhaupt nicht bewegt.
Dieser Satz liesse sich nun auch über Chemla selber sagen. Der Prozess gegen die Schweizer Grossbank steht nach den Plädoyers der Verteidigung an einem ähnlichen Punkt wie am ersten Tag. Neue Einsichten kamen kaum dazu.
Anklage konnte keine Belege vorweisen
Das Auffällige: Die Anklage stützte sich weniger auf schriftliche Beweise, sondern präsentierte weitgehend Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern der UBS in der Schweiz und in Frankreich. Die Anwälte der Bank wiesen während der Verhandlungen immer wieder genüsslich auf diese Schwäche hin.
Eine Grossbank wie die UBS sei eine Bürokratie, die doch enorm viele Dokumente produziere; Notizen, Power-Point-Präsentationen und Millionen von Mails. Aber offenbar habe die Anklage überhaupt nichts gefunden.
Auch keinen einzigen Kunden, der bestätigt habe, dass ihn die UBS Schweiz illegal in Frankreich angeworben habe. An den Zeugen der Anklage liess die Verteidigung kein gutes Haar. Die Untersuchungsrichter hätten nicht gemerkt, dass sie im Streit aus der UBS ausgeschieden seien. Ihre Zeugnisse seien darum unglaubwürdig. Doch etwas war da noch: Bis 2015 hatten sich rund 4000 französische Bürger selber beim Fiskus angezeigt – mit nicht deklarierten UBS-Konten mit einem Guthaben von 3,7 Milliarden Euro.
Mehrere Wochen Beratung bis zum Urteil
Die Staatsanwaltschaft verlangt nun, dass das Gericht der UBS eine Busse in gleicher Höhe auferlegt. Aber auch hier hakte die Verteidigung ein. Bei gut 80 Prozent dieser Konten habe es sich nämlich um Erbschaften gehandelt, sagt sie. Wenn die UBS diesen Kunden geraten habe, ihr Vermögen zu deklarieren, dann sei dies das Gegenteil von Geldwäscherei und somit ein weiteres Argument für einen Freispruch. Das Gericht wird nun beraten – das Urteil soll am 20. Februar verkündet werden.