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Urteil im Dieselskandal VW-Konzern muss Schadenersatz zahlen

  • Wer in Deutschland ein manipuliertes Dieselauto gekauft hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
  • Mit dem deutschen Bundesgerichtshof hat sich damit zum ersten Mal das höchste zuständige Gericht mit dem VW-Dieselskandal beschäftigt.
  • VW kündigte nach dem Urteil bereits an, den Besitzerinnen und Besitzern manipulierter Dieselautos eine Einmalzahlung zur Beilegung ihrer Klagen anzubieten.
  • Im Herbst 2015 kam ans Licht, dass der Volkswagen-Konzern illegale Abgastechnik in seinen Fahrzeugen verbaute. Der Stickoxid-Ausstoss des entsprechenden Motorentyps war viel höher als Tests auf dem Prüfstand zeigten.

Dem Urteil zufolge können Käuferinnen und Käufer ihr Fahrzeug zurückgeben und vom Volkswagen-Konzern den Kaufpreis teilweise zurückverlangen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Welche Folgen hat das Urteil für die Schweiz?

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In der Schweiz gibt es das Instrument der Musterfeststellungsklage wie in Deutschland nicht – und auch nicht die Sammelklage wie beispielsweise in den USA. Das macht die Sache komplizierter.

Hier sind eigentlich drei verschiedene Wege offen:

  • Einzelne wenige haben AMAG als Importeurin der VW-Fahrzeuge direkt verklagt – da ist kein Fall mehr hängig.
  • Dann haben sich rund 6000 Klagende unter der Führung der Stiftung für Konsumentenschutz zusammengeschlossen – diese Klage richtet sich gegen AMAG und VW. Sie ist inhaltlich allerdings noch nicht behandelt worden, weil es zuerst um Verfahrensfragen geht. Strittig ist, ob der Konsumentenschutz überhaupt berechtigt ist, diese Klagen zu bündeln. Das Bundesgericht muss zuerst diese Frage klären – und erst dann geht es um den eigentlichen Inhalt, die Abgasmanipulationen.
  • Schliesslich haben sich 2000 Kunden aus der Romandie ebenfalls zusammen geschlossen und versucht, in Deutschland zu ihrem Recht zu kommen. Auch hier geht es noch um Verfahrensfragen.

Zusammengefasst: In Deutschland ist man sehr viel weiter als in der Schweiz. In der Schweiz dürften Kläger wohl noch Jahre warten bis sie allenfalls einen Franken sehen – wenn überhaupt.

In der Schweiz waren 2015 über 170'000 Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen. 161'000 davon wurden nachgerüstet. Die anderen waren entweder schon im Ausland oder nicht eingelöst. (Matthias Heim, Wirtschaftsredaktor)

Die obersten deutschen Richter bestätigten mit ihrer heutigen Entscheidung ein Urteil eines Gerichts in Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25'600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Illegale Abgastechnik

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen eines bestimmten Motorentyps viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten.

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.

VW-Konzern will von sich aus entschädigen

Volkswagen hat nach dem heutigen Urteil zu grundsätzlichem Schadenersatz-Anspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als «pragmatische und einfache Lösung» anbieten, erklärte der Konzern am Montag. «Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.» Der Autobauer will weitere Verfahren «im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden» und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hiess.

SRF4 News, 25.05.2020, 11.30 Uhr ; 

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