- Drogerie-Gründer Anton Schlecker muss wegen Bankrott eine Geldstrafe von 54’000 Euro bezahlen, muss aber nicht in Haft.
- Sohn Lars Schlecker und Tochter Meike Schlecker werden zu zwei Jahren und neun bzw. acht Monaten Gefängnis verurteilt.
- Beim Konkurs der Schlecker-Drogerien gingen fast 25'000 Arbeitsplätze verloren.
- Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi spricht von einer «Antwort des Rechtsstaates auf diese Form der Wirtschaftskriminalität und fehlende Unternehmensverantwortung».
Das Landgericht Stuttgart hat Lars Schlecker, den Sohn des Schlecker-Firmengründers, zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Tochter Meike Schlecker erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Gegen den 73-jährigen Firmengründer Anton Schlecker selbst verhängten die Richter wegen Bankrotts zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 54’000 Euro.
Laut der Urteilsbegründung sahen es die Richter als erwiesen an, dass Anton Schlecker mit Blick auf die Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens noch mehrere Millionen Euro beiseitegeschafft hat. Dabei bezahlte Schlecker in Absprache mit seinen Kindern überhöhte Stundensätze an deren Logistikfirma LDG. Zudem ging es um Geldgeschenke und um die Übernahme von Rechnungen für die Familie.
Schleckers Kinder Lars und Meike wurden wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrotts sowie Beihilfe zum Bankrott verurteilt. Sie hatten sich unter anderem Anfang 2012, kurz vor der Insolvenz des Konzerns, als Gesellschafter der Logistikfirma LDG noch sieben Millionen Euro Gewinn ausgezahlt, obwohl die Firma damals längst Verluste einfuhr.
Grösster Drogist in Europa
Schlecker, die einst grösste Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung des Unternehmens schlug fehl. Mit dem Konkurs verloren bis zu 25'000 Mitarbeiter ihre Anstellung. Vor Gericht ging es nicht um den Bankrott an sich, sondern um die Frage, wann Anton Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit hätte erkennen müssen.
Ab dem Zeitpunkt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit hätte Schlecker kein Geld mehr aus seiner Firma abziehen und auch nichts mehr aus seinem privaten Vermögen an andere übertragen dürfen. Denn Schlecker haftete juristisch als «eingetragener Einzelkaufmann (e.K.)» (Einzelunternehmer) für die Verbindlichkeiten seiner Firma unbeschränkt und mit seinem ganzen Vermögen.
Schlecker hatte im Prozess betont, dass eine Insolvenz für ihn immer undenkbar gewesen sei und dass er immer an das Überleben des Konzerns geglaubt habe. Das glaubten ihm die Richter aber nicht.
Eine Milliarde Euro an Forderungen offen
Im Konkursverfahren haben Schlecker und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt. Das Geld soll zur Wiedergutmachung des Schadens in die Insolvenzmasse fliessen. Zuvor hatte die Familie Schlecker schon zehn Millionen Euro an den Verwalter überwiesen. Die Gläubiger haben insgesamt Forderungen von mehr als einer Milliarde Euro angemeldet.
«Schlecker war ein Familienunternehmen, das sich nur um die eigene Familie, aber nie um die Familien der Beschäftigten gekümmert hat», kommentierte Stefanie Nutzenberger, Vorstandsmitglied der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. Dass die Kinder Lars und Meike Schlecker zwei Jahre und acht bzw. neun Monate in Haft sollen, sei eine «Antwort des Rechtsstaates auf diese Form der Wirtschaftskriminalität und fehlende Unternehmensverantwortung».
Die Verteidiger von Anton Schlecker wollen das Urteil genau analysieren und erst danach über einen möglichen Revisionsantrag entscheiden.
In zwei Wochen beginnt im österreichischen Linz ein Zivilverfahren gegen Anton Schleckers Ehefrau Christa und die beiden Kinder Lars und Meike. Dabei geht es um Schadenersatz-Forderungen des Insolvenzverwalters der ehemaligen Schlecker-Tochterfirma Dayli. Christa Schlecker war zu Beginn auch im Strafprozess in Stuttgart angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt.