Das Wichtigste in Kürze
- Das Modehaus PKZ rühmt sich, nur Artikel mit Pelz «aus artgerechter Zucht oder freier Wildbahn» zu verkaufen.
- Im Angebot finden sich allerdings auch Pelze von Tieren, die in Käfigen mit Gitterböden gehalten wurden.
- Gemäss der Schweizer Tierschutzverordnung ist dies nicht artgerecht. Die Tiere müssten beispielsweise 40 Quadratmeter Auslauf haben, sagt das zuständige Bundesamt.
- PKZ sieht keinen Widerspruch. Seine Lieferanten würden sämtliche Konventionen und Gesetze zur Pelztierhaltung einhalten.
Auf der Suche nach einer Winterjacke sieht eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» auf der Internetseite des Modehauses PKZ Jacken mit Pelzkrägen und -applikationen. Unter dem Stichwort Materialdeklaration liest sie zur Gewinnungsart der Pelze von Marderhunden und Polarfüchsen: «Käfighaltung mit Gitterböden».
«Allerschlimmste Tierhaltung»
Die Frau ist schockiert: «Das ist ja wohl die allerschlimmste Tierhaltung, die es gibt.» Auf derselben Internetseite findet sie auch ein Dokument zur Pelz- und Daunendeklaration von PKZ. Darin steht: «PKZ beschränkt sich bei Modeartikeln mit Echtpelz auf eine Handvoll ausgewählter Lieferanten, bei denen alle Pelze aus artgerechter Zucht oder freier Wildbahn stammen.» Artgerechte Zucht und Käfighaltung auf Gitterböden, das geht für die Hörerin nicht zusammen.
«Espresso» erkundigt sich beim Tierschutzverantwortlichen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): «Solche Wildtiere auf Gitterböden zu halten wäre in der Schweiz unmöglich», hält Kaspar Jörger unmissverständlich fest. Zudem müssten die Ausmasse der Gehege sehr grosszügig sein, «nicht vergleichbar mit den Tierkäfigen, wie wir sie aus den Zuchtländern kennen.»
In der Schweiz nicht artgerecht
So dürfen Marderhunde und Polarfüchse gemäss Schweizer Tierschutzverordnung nur mindestens zu zweit gehalten werden. Sie brauchen 40 Quadratmeter Aussengehege und 8 Quadratmeter Innengehege, zudem müssen sie graben und sich hinter Sichtblenden zurückziehen können. Diese Vorgaben erfüllen wohl auch diejenigen Pelze bei PKZ nicht, welche aus Käfighaltung mit Naturböden stammen. Denn eine Zucht zur Pelzgewinnung wäre unter diesen Voraussetzungen nicht konkurrenzfähig. Fakt bleibt: Die von PKZ deklarierte Pelztierhaltung ist in der Schweiz nicht artgerecht.
«Espresso» konfrontiert PKZ damit. Das Modehaus antwortet, dass es ihm ein grosses Anliegen sei, offen und transparent zu kommunizieren und nur Produkte anzubieten, hinter denen es stehen könne.
Die Kritik der Kundin weist PKZ zurück: «Wir haben die Kritik Ihrer Hörerin sorgfältig geprüft, können jedoch keinen Widerspruch von publizierter Haltung und der Herkunft der bei uns verkauften Modeartikel mit Echtpelz feststellen.» Die Lieferanten müssten schriftlich bestätigen, dass sie sämtliche Konventionen und Gesetze zur Pelztierhaltung einhalten würden, schreibt PKZ. Damit sind vielleicht die örtlichen Gesetze gemeint, aber sicher nicht die Schweizer Gesetze.
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Keine klaren Antworten von PKZ
«Espresso» hakt nach und will von PKZ beispielsweise wissen, was das Unternehmen unter «artgerecht» versteht, wie diese Käfige aussehen, ob man sich bewusst ist, dass Käfighaltung auf Gitterböden nicht der Schweizer Tierschutzverordnung entspricht und weshalb PKZ nicht diese zum Massstab nimmt. Die Antwort fällt kurz aus: «Wir haben Ihnen unseren Standpunkt ausführlich dargelegt. Auf ergänzende Ausführungen verzichten wir.» Bei unangenehmen Fragen ist es bei PKZ offenbar vorbei mit Transparenz und Offenheit.
Dafür betont PKZ noch, dass seine Kundinnen und Kunden autonom entscheiden würden, was sie kaufen wollen und was nicht, und dass sie es schätzen würden, nicht bevormundet zu werden. Die «Espresso»-Hörerin hat ihre Entscheidung gefällt. Sie kauft gar nicht mehr bei PKZ ein.