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Wirtschaft Weko zieht Zorn der Notare auf sich

Wechselt ein Haus den Besitzer, freut das immer auch einen Notar. Er hat den Handwechsel zu beurkunden und kassiert dafür eine Gebühr. Ein einträgliches Geschäft – mit wenig Konkurrenz. Das will die Wettbewerbskommission Weko jetzt ändern – zum Ärger der Zunft.

Drei Pesonen an einem Tisch, ein Mann unterschreibt ein Schriftstück, ein Laptop mit Maus daneben.
Legende: Unterschrift gegen Geld: Eine Handänderung muss heute noch von einem Notar aus demselben Kanton beglaubigt werden. Keystone

Heute dürfen lediglich Notare aus dem jeweiligen Kanton ihre Dienste bei einer Handänderung anbieten. Die Weko empfiehlt nun eine Liberalisierung: Künftig sollen Notare von der gleichen Freizügigkeit profitieren können wie zum Beispiel Rechtsanwälte. Diese dürfen bereits schweizweit aktiv sein, nicht nur in ihrem Kanton.

Den freien Wettbewerb unter den Notaren versteht Weko-Präsident Vincent Martenet als Chance: «Wir sehen diese Empfehlung als zusätzliche Möglichkeit für dynamische Notare.» Das wären solche, die einen Deutschschweizer Kunden beim Hauskauf am Genfersee unterstützen könnten. Etwas das bisher den Genfer Notaren vorbehalten ist.

Genfersee: Teure Immobilien, hohe Gebüren

Gerade in Genf allerdings, und auch in der Waadt und im Wallis, sind die Notariatsgebühren besonders hoch. Wegen den grassierenden Preise auf dem überhitzten Immobilienmarkt rund um den Genfersee wird das Problem von Jahr zu Jahr noch grösser. Es geht um Tausende von Franken pro Handänderung. Und je höher der Wert des Hauses, desto mehr streicht der Notar beim Verkauf ein.

Die Weko geht das Problem nun indirekt an – durch mehr Wettbewerb. Ob das gelingt, ist offen. Denn bisher hat das Bundesgericht die Notare stets ausgenommen von der Binnenmarktfreiheit in der Schweiz. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht stützt die kantonalen Mauern, hinter denen sich die Notare verschanzen.

Notarenverband: Nicht der richtige Weg

Jean-Pierre Becher ist Generalsekretär des Schweizerischen Notarenverbandes. Das Notariat, sagt er, sei eine hoheitliche Tätigkeit im Auftrag des Kantons. Da sei auch viel kantonales Recht zu berücksichtigen. Wenn die Notare gegen die Liberalisierung seien, dann nicht aus Eigennützigkeit: «Dem Notarenverband geht es keineswegs darum, seine Pfründen zu erhalten. Es sind eben Gebührenordnungen. Die sind gesetzlich festgelegt und kantonalrechtlich verbindlich für die Notare.»

Wenn man diese Ordnung nun ändern wolle, dann müsse man das auf korrektem Weg tun, fordert Becher. «Nicht mit Seilziehen und Klimmzügen, wie dies die Weko tut.»

Weko: Öffnung ist nicht mehr aufzuhalten

Solange will die Weko aber nicht warten. Sie glaubt auch nicht, dass es den Notaren gelingt, die Reformen auf die lange Bank zu schieben. «Ganz liberalisiert geht ein bisschen weit, aber eine gewisse Öffnung ist wahrscheinlich richtig und wird auch kommen», davon sei er überzeugt, sagt Weko-Präsident Martenet.

Die Weko hat ihre Empfehlung abgegeben. Sie richtet sich an die Kantone und den Bundesrat. Für ihr Anliegen will sie nötigenfalls bis vor Bundesgericht gehen. Es sieht ganz so aus, als sei es ihr mit dem Kampf für mehr Wettbewerb unter Notaren ernst.

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