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Zentralschweiz Asylzentrum Fischbach: Zurück auf Feld eins

Der Streit um das geplante Asylzentrum in Fischbach im Luzerner Hinterland fängt wieder von vorne an. Das Bundesgericht hat entschieden, dass beim Verfahren zur Ausnahmebewilligung sowohl die Gemeinde Fischbach als auch das Luzerner Verwaltungsgericht Fehler gemacht haben.

Damit der Kanton Luzern das ehemalige Altersheim in Fischbach als Asylunterkunft nutzen kann, braucht es eine Ausnahmebewilligung. Dies, weil das Altersheim in der Landwirtschaftszone liegt. Nachdem der Kanton Luzern diese Ausnahmebewilligung erteilt hatte, passierten gleich zwei Fehler, hält das Bundegericht in seinem Urteil fest.

Fehler 1

Als der Kanton die Ausnahmebewilligung erteilt hatte, zog die Gemeinde Fischbach sofort vor Verwaltungsgericht. Dies hätte die Gemeinde jedoch nicht machen dürfen, findet das Bundesgericht. Die Gemeinde hätte zuerst die Ausnahmebewilligung des Kantons zusammen mit ihrem ablehnenden Entscheid an die Grundeigentümer und Einsprecher schicken müssen und die Stellungnahmen abwarten.

Fehler 2

Trotz dieses Verfahrensfehlers der Gemeinde Fischbach behandelte das Verwaltungsgericht des Kantons die Beschwerde. Eigentlich hätte das Gericht nicht auf die Beschwerde eintreten dürfen, findet das Bundesgericht.

Kanton Luzern hält an Unterkunft fest

Für Mario Conca, Leiter der Abteilung Baubewilligungen des Kantons Luzern ist dieser Bundesgerichtsentscheid keine Überraschung. «Wir haben den Entscheid so erwartet, denn es sind tatsächlich Verfahrensfehler passiert», sagt Conca gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz».

Der Ball liegt jetzt wieder bei der Gemeinde Fischbach. Sie muss alle Beteiligten nun korrekt informieren. Danach sind wieder Einsprachen beim Kantonsgericht möglich. Es zeichnet sich also ab, dass es noch länger geht, bis das Asylzentrum in Fischbach realisiert werden kann. Der Kanton Luzern will aber am Asylzentrum festhalten, wie er in einer Mitteilung schreibt.

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