Der Aargau war jahrelang unzufrieden mit der Art und Weise, wie der Kanton Luzern den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Reuss und der Kleinen Emme plante. Deshalb deponierte der Nachbarkanton beim Luzerner Verwaltungsgericht eine Beschwerde.
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Der Aargau wollte erreichen, dass Luzern sein Hochwassermanagement mit den sogenannten Reuss-Unterliegerkantonen koordinieren muss. Vor allem von einem Hilfswehr bei der Seebrücke erwartete er einen effizienteren und günstigeren Hochwasserschutz. Das Hilfswehr sollte das etwa 500 Meter flussabwärts liegende bestehende Wehr ergänzen.
Nachdem sich Luzern bereit erklärt hatte, das Anliegen zu prüfen, zog der Aargau die Beschwerde zurück. Die beiden Kantone schlossen 2012 eine Vereinbarung ab.
Das Ergebnis: Die Idee eines Hilfswehrs bei der Luzerner Seebrücke war weniger gut als erwartet. Alternative Schutzkonzepte wie Rückhalteräume oder Reussdammerhöhungen seien effektiver, robuster und effizienter. Zudem steige mit einem Hilfswehr die Hochwassergefahr für die Kantone, die an den Vierwaldstättersee grenzen.