Das geltende Reglement über das Taxiwesen stammt aus dem Jahr 2003. Es entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und dem übergeordneten Recht, so die Stadt Luzern. Mit der aktuellen Fassung sei weder der ungehinderte Zugang der Marktteilnehmer noch das Gebot der Gleichbehandlung gewährleistet. Hinzu komme, dass die Qualität der Dienstleistungen oft mangelhaft sei. Und schliesslich gebe es nach dem heutigen System unterschiedliche Bewilligungsarten.
«Die Taxifahrer, die eine Bewilligung wollen, müssen ortskundig und der Sprache mächtig sein und sie müssen ein geeignetes Fahrzeug haben. Taxis sind immer auch ein Aushängeschild für die Stadt. Deshalb soll die Qualität besser werden», so Adrian Borgula, Verkehrsdirektor der Stadt Luzern.
Regelmässige Ausschreibungen
Der nun vorliegende Revisionsentwurf sieht vor, dass es in der Stadt Luzern nur noch eine Art von Taxibetriebsbewilligungen geben soll. Diese Bewilligung berechtigt zur Nutzung der Taxistandplätze auf öffentlichem Grund. Für alle anderen Angebote im Taxiwesen braucht es keine Bewilligung mehr von der Stadt. Ohne Bewilligung dürfen die Taxis nur von ihrem privaten Standplatz aus operieren.
Neu werden die Taxibewilligungen öffentlich ausgeschrieben und sie werden zeitlich befristet pro Person für deren hauptberufliche Tätigkeit erteilt. Die Bewilligungen sind nicht übertragbar. Eine Ausnahme sind Bewilligungen für Taxi-Firmen. Diese müssen im Gegenzug auf einzelnen öffentlichen Taxistandplätzen einen 24-Stunden-Service garantieren.