Ebenfalls Änderungen ergeben sich beim Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds. Die Beiträge der Arbeitgeber werden anders erhoben, der administrative Aufwand wird kleiner.
Das kantonale Grundbuchgesetz wird aufgehoben. Verkäufe von Häusern oder von Grundstücken müssen aber weiterhin im Kantonsblatt publiziert werden.
Schliesslich zieht auch das Projekt Leistungen und Strukturen II Änderungen nach sich. Der Kantonsrat hat an einer Sondersession eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen, welche sich auf die Kantonsfinanzen auswirken, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite.