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Zentralschweiz Schwyzer Regierung hält Initiative gegen Lehrplan 21 für ungültig

Im Kanton Schwyz soll das Parlament die Volksinitiative «Nein zum Lehrplan 21» für ungültig erklären. Dies beantragt die Regierung dem Kantonsrat. Die Initiative stehe im Widerspruch zur Kantonsverfassung und verstosse gegen formale Regeln.

Die Initiative wurde am 16. Dezember 2014 mit 3038 Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei eingereicht. Das Volksbegehren will verhindern, dass der Lehrplan 21, der für die gesamte deutsche Schweiz einheitliche Lernziele setzen soll, an den Schwyzer Volksschulen eingeführt wird. Zu den Initianten zählen unter anderem mehrere Lehrpersonen.

Die Initiative verlangt mehrere Änderungen im Volksschulgesetz. Interkantonale Vereinbarungen zu Lehrplänen würden dem fakultativen Referendum unterstellt, und die Regierung müsste grundlegende Lehrplanänderungen dem Volk unterbreiten. Zudem soll ein Paragraph gestrichen werden, der Schulversuche zulässt.

Regierung bemängelt «Sonderreferendum»

Der Regierungsrat bemängelt, dass mit Annahme der Lehrplaninitiative im Volksschulgesetz ein Sonderreferendum eingeführt würde. Dies widerspreche der Kantonsverfassung, in der die Gegenstände eines obligatorischen Referendums abschliessend aufgezählt seien. Die Verfassung sehe keine Bestimmung vor, dass auf Gesetzesstufe weitere Referenden eingeführt werden könnten.

Keine inhaltliche Beurteilung

Daneben hält die Regierung die Form der eingereichten Initiative für unzulässig. Diese müsse entweder als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Eine Mischform sei nicht vorgesehen. Inhaltlich habe man die Initiative nicht beurteilt, dies sei Sache des Erziehungsrates, sagt Bildungsdirektor Walter Stählin.

Das Schwyzer Kantonsparlament entscheidet diesen Herbst abschliessend über die Gültigkeit der Initiative «Nein zum Lehrplan 21».

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