In diesen zwei Regionen wurden im Verlaufe des Sommers mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen und 87 auf nicht schützbaren oder ungeschützten Alpen gerissen. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützten sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung, schreibt die Walliser Regierung.
Die Abschussbewilligungen sind während 60 Tagen gültig, sofern sich in den Abschussperimetern noch Nutztiere und damit ein Schadenspotenzial befindet.
Vorerst keine Rotwildjagd im Banngebiet
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Im Juni hat der Walliser Staatsrat einen Teil des eidgenössischen Jagdbanngebiets Aletschwald für den Abschuss von Rotwild freigegeben. Das Rotwild verursache im Aletschwald und in den Schutzwäldern erhebliche Schäden, darum sollten die Bestände reduziert werden.
Gegen die teilweise Öffnung des Jagdbanngebiets hat Pro Natura beim Kantonsgericht eine Beschwerde eingereicht. Diese hat von Gesetzes wegen eine aufschiebende Wirkung. Darum habe der Staatsrat seinen Beschluss nun auf Eis gelegt, bis der Gerichtsentscheid vorliegt, schreibt die Walliser Regierung in einer Mitteilung.
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