Die Staatsanwältin hat vor dem Bezirksgericht Meilen für einen Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Mord an seinen Eltern gefordert. Die Tat sei «skrupellos, grausam und verwerflich» gewesen. Zudem forderte sie eine stationäre Behandlung des Beschuldigten.
Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Der Beschuldigte sei schuldunfähig. Die Eltern trügen zudem eine Mitverantwortung für die «Gefühlsexplosion ihres Sohnes.» Würde der Angeklagte schuldig gesprochen, solle er wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden.
Das Urteil wird bis spätestens Mitte Juli erwartet.
Vorgeschichte und Prozess
Der Doppelmord geschah Mitte Oktober 2014 im Elternhaus des Angeklagten. Gemäss Anklageschrift stach er zuerst 17 Mal auf seinen Vater und danach etwa 40 Mal auf seine Mutter ein. Er wendete dabei so viel Kraft auf, dass die Klingen abbrachen und in den Opfern stecken blieben.
Zur Tat wollte sich der Angeklagte vor Gericht jedoch nicht äussern, er verwies auf das Plädoyer seines Verteidigers. Hingegen berichtete er ausführlich über seine Jugend: Seit seiner frühesten Kindheit habe es Konflikte gegeben mit seinen Eltern. Dazu kamen Drogenprobleme und unzählige Schulwechsel, später brach der Mann verschiedene Studien im In- und Ausland ab. Er ist viermal vorbestraft.
Zwar hätten ihn seine Eltern stets finanziell unterstützt, in der Familie habe jedoch «stets Liebe und Vertrauen gefehlt».