Für das Zürcher Obergericht war klar: Der Vater, der seine zehn Wochen alte Tochter bloss ruhig stellen wollte, ist schuld am Tod seiner Tochter. Die Tragödie ereignete sich 2013. Der Vater begrub das Kind unter einem Berg von Kissen und Decken. Das Mädchen starb an Kreislaufstillstand, ausgelöst durch Sauerstoff-mangel und Überhitzung. Für das Obergericht war das eventualvorsätzliche Tötung. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, hatte ihn mit neun Jahren bestraft.
Auch die Mutter ist mitschuldig
Auf der Anklagebank sass auch die Ehefrau. Sie war zwar nicht direkt für den Tod ihres Kindes verantwortlich. Aber sie trug die Erziehungsmethoden mit und schlug auch selber zu. Das Bezirksgericht hatte sie zu einer Strafe von 14 Monaten bedingt und einer Busse veruteilt. Das Obergericht nun hat noch nicht entschieden, ob die Ehefrau auch verurteilt werden soll. Das Gericht will zuerst ein neues psychiatrisches Gutachten einholen. Dieses soll abklären, ob die Frau schuldfähig ist oder nicht.
Beide Elternteile legten Berufung ein
Die Vorinstanz hatte die beiden Eltern nicht nur wegen der Züchtigung mit Todesfolge an der zehn Wochen alten Tochter verurteilt, sondern auch wegen der brutalen Erziehungsmethoden. Dazu gehörten eiskalte Duschen, Ohrfeigen und heftige Schläge mit Holzkellen und Teppichklopfern. Mit den Strafen des Bezirksgerichts waren beide Elternteile nicht einverstanden. Sie zogen das Urteil weiter ans Zürcher Obergericht. Die Verteidiger des Vaters und der Mutter fochten das Urteil an. Sie plädierten auf mildere Strafen. Aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und forderte 14 Jahre für den Vater.