2010 hatten die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher in einer Volksabstimmung Ja zur neuen Parkplatzverordnung gesagt. Umstrittener Punkt darin: Wer in der Stadt Zürich eine Wohnsiedlung speziell für Mieter ohne Auto erstellt, darf unter gewissen Voraussetzungen weniger als die minimal vorgegebene Anzahl Parkplätze bereitstellen. Was in Einzelfällen bereits angewandt wird, sollte eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Weil dieser Punkt vor Gericht nicht standhielt, diskutierte das Stadtparlament einen leicht abgeänderten Passus der städtischen Parkplatzverordnung. Sie schreibt nun vor, dass für den Grundeigentümer in einem solchen Fall ein Mobilitätskonzept gilt. Keine Ausnahme gibt es aber bezüglich Behindertenparkplätze, hier darf die Minimalzahl nicht unterschritten werden.
«Wie in Nordkorea»
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Die Befürworter der linken Ratsseite betonten, es handle sich um eine Kann-Formulierung, nicht um eine Verpflichtung. Ohnehin habe die Hälfte der Zürcher Haushalte heute kein Auto mehr.
SVP, FDP und CVP wehrten sich trotzdem heftig dagegen. SVP-Sprecher warnten vor einer Diktatur, die Autos «unterdrücke». Dass «mehr und mehr» Wohngebiete entstünden, wo nicht hinziehen könne, wer ein Auto habe. Man fühle sich als Autofahrer in Zürich «wie in Nordkorea, aber nicht wie in einem freien Land».
(sda/marn; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 6:32 Uhr)