Bundesamt für Kommunikation muss Mehrwertsteuer zurückerstatten
Für die Radio- und Fernsehgebühr muss seit zwei Jahren keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt werden. Ein Kläger wollte wissen, was mit der früher bezahlten Steuer passiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Mann bekommt das Geld zurück.
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