Bundesrat will PID unter gewissen Umständen erlauben
Der Bundesrat will die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) unter gewissen Voraussetzungen erlauben. Bislang ist das Verfahren, bei dem ein künstliche gezeugter Embryo vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter auf mögliche genetische Defekte untersucht wird, verboten. Künftig soll die PID jenen Paaren möglich sein, bei denen erbbedingt eine Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen. Diese Paare hätten damit eine Alternative zu einer Pränataldiagnostik während der Schwangerschaft und einem allfälligen Schwangerschaftsabbruch. Die entsprechende Änderung des Gesetzes über die Fortpflanzungsmedizin schickte der Bundesrat nun in die Vernehmlassung.
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