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Asylbewerber im Asylzentrum Hirschpark in Luzern. Symbolbild.
Keystone
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Bundesverwaltungsgericht gibt Asylsuchenden mehr Rechte

Wer zum Beispiel aus Deutschland in die Schweiz einreist und ein Asylgesuch stellt, der wird heute wieder in dieses Land zurückgewiesen. So will es das Dublin-Verfahren. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechte von Asylsuchenden ausgebaut. Sie dürfen rechtlich gegen die Abschiebung vorgehen.

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