Beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie einen Kassenwechsel in Betracht ziehen:
- Schicken Sie bis spätestens Mitte November der alten Krankenasse die Kündigung der obligatorischen Grundversicherung per Einschreiben.
- Die Grundversicherung kann auch vorsorglich gekündigt werden, wenn man noch nicht genau weiss, ob und zu welchem Grundversicherer man wechseln möchte.
- Entschliesst man sich dann doch, bei der alten Krankenkasse zu bleiben, braucht man nichts zu unternehmen und bleibt automatisch dort versichert, solange die alte Kasse keinen Aufnahmebescheid von einer neuen Kasse bekommt.
- Überprüfen Sie, ob die Krankenkasse die Prämien für bestehende Zusatzversicherungen erhöht, wenn man die Grundversicherung nicht mehr bei der gleichen Kasse hat.