Weiter in der Sendung
- Das Bundesgericht muss sich mit dem Fall der sogenannten Schlafzimmerräuber von Gerlafingen befassen. Es geht um eine Beschwerde gegen die Solothurner Justiz, die den Fall ad acta legen will.
- Die Atomaufsichtsbehörde ENSI erteilt dem AKW Leibstadt die Erlaubnis, den Riss in einem Speisewasserstutzen zu reparieren, der bei der Revision entdeckt worden war. Das AKW sollte nun Ende Oktober wieder ans Netz.