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Parkbussen aus dem Ausland können böse Nachwirkungen verursachen.
Keystone
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Ärger wegen ausländischer Busse

Ein Automobilist erhält von einem Schweizer Inkassobüro eine Rechnung wegen einer Busse. An sich nichts Aussergewöhnliches, wenn es sich nicht um eine Parkbusse aus Serbien von 2011 handeln würde.

Obwohl der Adressat ein Alibi hat und die Busse nach serbischem Recht sowieso schon verjährt ist, lässt die Inkassofirma nicht locker. Beobachter-Experte Daniel Leiser sagt, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

  1. Die ausländischen Behörden dürfen Bussen wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften – zum Beispiel Falschparkieren, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder Nichtbeachten von Signalen und Markierungen – direkt per Post an die betroffenen Personen in der Schweiz zustellen. Diese direkte Zustellung von Bussen ist in Europa mittlerweile zum Standard geworden.
  2. Erfahrungsgemäss übergeben viele ausländische Behörden die Eintreibung von Verkehrsbussen an Inkassobüros. Nach Meinung von Völkerrechtsexperten ist die Rechtslage diesbezüglich klar: Inkassobüros dürfen hier wegen der Souveränität der Schweiz keine ausländische Bussen eintreiben.
  3. Planen Sie, demnächst wieder Ferien im betreffenden Land zu verbringen, und wollen Sie bei der Einreise keine Probleme riskieren, sollten Sie folgende Möglichkeiten prüfen:
  • Bezahlen Sie die Busse, ist die Angelegenheit erledigt.
  • Bestreiten Sie den Sachverhalt bzw. den Vorwurf, sollten Sie bei der ausländischen Behörde intervenieren.
  • Reagieren Sie gar nicht innert der angegebenen Frist, gilt die Busse als rechtskräftig und vollstreckbar.

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