Stadtrat Thun - die parlamentarische Erklärung zum Verkauf Energie-Thun AG war nicht zulässig
Der Statthalter von Thun hat einer Beschwerde der SP Recht gegeben. Die parlamentarische Erklärung darf bei diesem Sachgeschäft gar nicht angewendet werden. Somit ist der Entscheid und auch der damit zusammenhängende Rückweisungs-Beschluss aufgehoben.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen