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SBB laden Velo aus

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SBB laden Velo aus

Laufzeit 6 Minuten 32 Sekunden. , Adrian Zehnder

Die langjährige SBB-Kundin Nina Mader deponiert im fast leeren Zug ihr Fahrrad am falschen Ort. Die Zugbegleiter machen kurzen Prozess und stellen das Velo beim nächsten Bahnhof aufs Perron. Das Velo wird gestohlen. Die SBB ist sich ihrer Schuld bewusst, will die Kundin anfänglich aber bloss mit 50 Franken entschädigen.

Nina Mader pendelt zwischen Luzern und Zürich. Anfangs Juni erwischt sie in letzter Minute den letzten Zug nach Zürich. Ausnahmsweise hat sie ihr Velo dabei. Da der Velowagen am anderen Ende des Zuges ist, kettet die Textildesignerin ihr Gefährt ans Treppengeländer des Doppelstock-Wagens. Als sie in Zürich aussteigen will, fehlt vom Velo jede Spur.

Die Zugbegleiterin gibt später zu, das Velo unterwegs vom Geländer gelöst und ausgeladen zu haben. Nina Mader versteht die Welt nicht mehr: «Eine Busse fürs falsch abgestellte Velo hätte ich akzeptiert. So hätte ich jetzt mein Rennvelo noch.»

Schuldbewusste und knausrige Bahn
Gegenüber «Espresso» bestätigt die SBB den Vorfall. Mediensprecher Reto Schärli betont, das Velo sei am falschen Ort abgestellt worden. Aber das Ausladen unterwegs, sei ein klares Fehlverhalten der Zugbegleiter: «Das Velo hätte beim Ausladen in Rotkreuz einem SBB Mitarbeiter übergeben werden müssen.» Ansonsten gelte für besitzerlose Fahrräder das gleiche Prozedere wie für Fundgegenstände: sie werden am Endbahnhof eingesammelt und aufbewahrt.

Die SBB zeigen sich schuldbewusst, treten beim Schadenersatz aber auf die Bremsen. Mit gerade mal 50 Franken in Form von Reisegutscheinen will man Nina Mader entschädigen. Nachdem sich «Espresso» einschaltet, erhöht die SBB ihre Entschädigung auf 150 Franken.

Velo war ein Erbstück
Das Velo von Nina Mader ist ein italienischer Rennvelo-Klassiker, mit einem Wert von deutlich über 150 Franken. «Mein Onkel, ein ehemaliger Radrennfahrer, schenkte mir den Oldtimer vor Jahren.» Weiter betont Nina Mader, das Velo habe für sie einen grossen emotionalen Wert. Die junge Frau hat am Schluss doch noch Glück: Ihre Versicherung kommt für den Schaden auf. Das Erbstück bleibt zwar verschwunden, Nina Mader kann sich aber immerhin einen valablen Ersatz besorgen.

Zugreisen mit Gepäck - Das müssen Sie beachten

Koffer, Rücksäcke und ähnliche Gepäckstücke:

  • Beim Doppelstockzug können grössere Gepäckstücke im Eingangsbereich oder im speziellen Gepäckabteil deponiert werden.
  • Bei älteren Zügen hat es im Eingangsbereich Platz für Gepäck.
  • Um einen Diebstahl zu vermeiden, empfiehlt die SBB, sich in die Nähe des Gepäcks zu setzen und es im Auge zu behalten.
  • Kleinere Koffer werden idealerweise auf der Gepäckablage oder zwischen den Sitzen deponiert.
  • Seit Ende des letzten Jahres kann die SBB eine Busse aussprechen, wenn freie Plätze mit Gepäckstücken belegt werden. Der Fahrgast müsste dann den halben Betrag des Zugtickets bezahlen. Laut SBB-Medienstelle wurde eine solche Busse bisher aber noch nicht verhängt.

Kinderwagen:

  • Kinderwagen gehören in den Eingangsbereich des Zuges oder ins Spezialabteil.
  • Viele Züge haben speziell eingerichtete Familienzonen. Diese bieten besonders viel Platz für Kinderwagen.
  • Kinderwagen werden gratis befördert.

Velo:

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