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Rechtsfrage: «Darf der Zahnarzt zur Zahnreinigung aufbieten?»

Ein Zahnarzt schickt seinem Patienten eine Einladung zur Zahnreinigung. Soweit so gut. Aber: Wenn der Patient den vorgeschlagenen Termin nicht rechtzeitig absagt, werde die Konsultation verrechnet. So steht im Brief. «Espresso» sagt, wie verbindlich dieser Marschbefehl des Zahnarztes ist.

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