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Bereits zum zweiten Mal sagt der Europäische Gerichtshof Nein zur Vorratsdaten-Speicherung in der EU. Die Datenspeicherung auf Vorrat lasse «sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben» der Menschen zu, urteilte der EuGH in Luxemburg. Ausnahmen sind bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiterhin möglich. Hat das Urteil Auswirkungen auf die Schweiz?