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Auch geistig Behinderte haben des Recht auf Einbürgerung, urteilt das Bundesgericht.
Keystone
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Amriswil hat eine geistig behinderte Frau diskriminiert

Die Thurgauer Stadt Amriswil hat einer geistig Behinderten die Einbürgerung verweigert. Die junge Frau verstehe nicht, worum es gehe. Diese Begründung sei nicht zulässig, urteilt das Bundesgericht.

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Weiter in der Sendung:

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