Amt für Verbraucherschutz beanstandet «Sommerschlussverkauf-Preise»
Eigentlich müssen Artikel eine gewisse Zeit im Geschäft angeboten werden, bevor sie reduziert als «Aktion» verkauft werden dürfen. Nicht alle Aargauer Geschäfte halten sich an dieses Gesetz. Von 30 überprüften Geschäften hat das Amt für Verbraucherschutz letztes Jahr 21 beanstandet. Sie haben Aktionen angepriesen, die keine waren.
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