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Das Wallis regelt Kompetenzen zur Einbürgerung neu
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Das Wallis regelt Kompetenzen zur Einbürgerung neu

Zuständig sind neu die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden und nicht die Burgergemeinden. Zudem ist es auch möglich, dass dieses Geschäft an die Legislative - also ans Volk - delegiert wird.

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