Leitentscheid zu Prämienverbilligung
Das Bundesgericht setzt in Sachen Prämienverbilligung den Kantonen klare Schranken. Sie dürfen die Einkommensgrenzen nicht beliebig tief absenken. Das Gericht heisst eine Beschwerde von Privatpersonen aus dem Kanton Luzern gut. Luzern muss nun Beiträge in Millionen-Höhe zurückzahlen.
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