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Cassis-de-Dijon: Branche plant ein «Qualitäts-Label»

Mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip dürfen Lebensmittel, die in der EU bereits zugelassen sind, auch in der Schweiz verkauft werden. Dies, auch wenn sie die Schweizer Qualitätsvorgaben unterschreiten. Um inländische Hersteller zu schützen, hat die Schweizer Lebensmittel-Lobby eine Sonderregelung durchgesetzt: Sobald das Bundesamt für Gesundheit BAG ein Cassis-de-Dijon Produkt genehmigt hat, dürfen Schweizer Hersteller bei diesem Produkt das hiesige Lebensmittelrecht ebenfalls missachten. Bei rund 1/3 der vom BAG bewilligten Produkte werde diese Sonderregelung bereits genutzt, so die Schätzung der Föderation der Nahrungsmittel-Industrien FIAL. Dass mit dem Cassis de Dijon Prinzip die Schweizer Gesetze ausgehebelt werden und der Konsument im Regal quasi nicht mehr zwischen Schweizer Qualität und EU-Qualität unterscheiden kann, sei «nicht unproblematisch», heisst es beim BAG auf Anfrage. Genau aus diesem Grund arbeitet die Lebensmittel-Branche derzeit an einem neuen «Qualitäts-Label» für Schweizer Produkte, wie Recherchen von «Espresso» zeigen.

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