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Absenz ohne Bewilligung bleibt Schulschwänzen
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Absenz ohne Bewilligung bleibt Schulschwänzen

Das Baselbieter Kantonsgericht hat Schulabsenzen beurteilen müssen. Ein Schüler blieb mit Zustimmung seiner Eltern mehrmals von der Schule fern. Da die Schule jedoch dafür keine Bewilligung gegeben hatte, beurteilt das Gericht diese Absenzen als Schulschwänzen und hiess einen entsprechenden Eintrag im Zeugnis für rechtens.

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