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Der Kanton Zürich kann dem Hooligan-Konkordat beitreten
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Der Kanton Zürich kann dem Hooligan-Konkordat beitreten

Die Gegner des Konkordats der Kantone zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen liessen die Referendumsfrist ungenutzt verstreichen. Sie prüfen aber eine Beschwerde gegen das vom Kantonsrat beschlossene Gesetz über den Beitritt zum Konkordat.

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